Landgericht: Auch Meta-Tags können wettbewerbswidrig sein

Wer Bestandteile eines fremden Firmennamens in Meta-Tags unterbringt, kann gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 25 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.
Von
  • Frank Möcke

Wer Bestandteile eines fremden Firmennamens in Meta-Tags unterbringt, kann gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen. Dies folgt aus einem Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 13.9.99 (315 O 258/99). Meta-Tags stehen am Anfang eines HTML-Dokuments; die zusätzlichen Dokumentinformationen können unter anderem die sachliche Einordnung von Webseiten ermöglichen und Suchmaschinen den Weg dorthin ebnen. Meta-Tags werden vom Browser zwar verarbeitet, aber nicht angezeigt.

Ein Fachgeschäft für Orden und militärische Antiquitäten hatte Namensbestandteile eines Konkurrenten in Meta-Tags erwähnt und es damit ermöglicht, dass Suchmaschinen auch seine Seiten mit auflisteten, wenn sie doch eigentlich als Fundstelle den Mitbewerber hätten aufspüren sollen. Das Landgericht kam zu dem Ergebnis, es sei unerheblich, dass die Tags zunächst nicht sichtbar sind. Entscheidend sei, dass durch die Eingabe der Suchworte die Website des Beklagten erreicht wird "und damit ersichtlich der Rechner des jeweiligen Benutzers die Meta-Tags lesen kann". (fm)