Landgericht Berlin: Netflix muss Preiserhöhungen transparent begründen

Die Klausel für Preiserhöhungen in Netflix' Nutzungsbedingungen ist ungültig, hat das Landgericht Berlin entschieden.

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Ausschnitt aus dem Netflix-Angebot

(Bild: Netflix)

Lesezeit: 2 Min.

Netflix darf sich nicht ohne transparente Begründung das Recht auf Preiserhöhungen vorbehalten. Das Berliner Landgericht hat entschieden, dass sich der Streaming-Anbieter nicht so wie in einer Klausel in seinen Nutzungsbedingungen das Recht einräumen darf, die Abo-Preise zu ändern.

In dem Verfahren ging es um die Klausel 3.5 in den Netflix-Nutzungsbedingungen, in denen es unter anderem heißt: "Wir sind berechtigt, den Preis unserer Abo-Angebote von Zeit zu Zeit in unserem billigen Ermessen zu ändern, um die Auswirkungen von Änderungen der mit unserem Dienst verbundenen Gesamtkosten widerzuspiegeln." Den Preis beeinflussen könnten Produktions- und Lizenzkosten, Kosten für die technische Bereitstellung und die Verbreitung des Dienstes, der Kundendienst und andere Kosten des Verkaufs-, allgemeine Verwaltungs- und andere Gemeinkosten sowie staatlich auferlegte Gebühren, Beiträge, Steuern und Abgaben.

Netflix darf diese Klausel nicht mehr verwenden und müsste ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro bezahlen, wenn es sich nicht daran hält. Netflix hat nach Angaben des vzbv dagegen Berufung eingelegt. Der Anbieter meint, die Preisbildung werde durch eine Vielzahl von Preisbildungs- und Refinanzierungsmechanismen gesteuert. Angesichts des Wettbewerbsdrucks und der Abo-Laufzeit von einem Monat bestehe das Risiko der Kundenfluktuation. Das bedingungslose und unbefristete Kündigungsrecht kompensiere jede vermeintlich unangemessene Benachteiligung durch die Klausel 3.5.

Das Gericht befand dagegen, die Kundschaft werde unangemessen benachteiligt, weil die Klausel nicht klar, transparent und verständlich sei, wie es im BGB vorgegeben sei. Kunden müssten Preisänderungen anhand klarer und verständlicher Kriterien vorhersehen können. Die Unwirksamkeit der Klausel werde nicht durch das Kündigungsrecht ausgeglichen. In den Nutzungsbedingungen fehle auch die Klarstellung, dass die Preise nach Kostensenkungen ermäßigt würden.

"Einseitige Preisänderungen sind bei laufenden Verträgen nur erlaubt, wenn sie fairen und transparenten Regeln folgen", sagte Jana Brockfeld, Rechtsreferentin beim vzbv. "Bei Netflix sind die Bedingungen dagegen derart unklar formuliert, dass sie dem Konzern Spielraum für willkürliche Preiserhöhungen bieten."

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Das Landgericht Berlin entschied dies bereits im Januar, der klagende Verbraucherzentrale Bundesverband hat das Urteil gegen die niederländische Netflix International B.V., die den Streaming-Dienst in Deutschland betreibt, nun veröffentlicht (PDF). Der vzbv hatte in Berlin vor gut einem Jahr bereits eine frühere Netflix-Klausel erfolgreich angefochten, die keine Kriterien für Preisänderungen enthielt. In Deutschland hat Netflix zuletzt im Januar teilweise die Preise erhöht.

(anw)