Landtags-Website besteht Datenschutz-Audit

Die Bürger Schleswig-Holsteins können das Internetangebot ihres Landtags nutzen, ohne befürchten zu müssen, dass ihr Surfverhalten registriert wird.

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Von
  • Holger Dambeck

Die Bürger Schleswig-Holsteins können das Internetangebot ihres Landtags und der Fraktionen (ParlaNet) nutzen, ohne befürchten zu müssen, dass ihr Surfverhalten registriert wird oder sie als Anfragende identifiziert werden. Dies attestierte das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) in einem vom Landtags-Präsidenten in Auftrag gegebenen Datenschutz-Audit. Anders als bei vielen anderen Internet-Informationsangeboten sei die Anonymität der Anfragenden gewährleistet, stellten die Datenschützer fest. Mit Hilfe eines Datenschutzmanagements werde dies auch für die Zukunft sichergestellt. Der Landtag nehme damit nicht nur unter den öffentlichen Stellen, sondern auch gegenüber privaten Anbietern eine "Vorbildstellung" ein.

In einem zweiten Audit prüfte das ULD den Ablauf von Petitionsverfahren im Landtag, bei denen in der Regel sensible Daten erfasst werden. Auch hier bestand der Landtag das Audit. Schleswig-Holstein gehört in puncto Datenschutz zu den Vorreitern in Deutschland. Nur im nördlichsten Bundesland sind Datenschutz-Audit und Datenschutz-Gütesiegel bereits per Gesetz geregelt. Das Landesdatenschutzgesetz eröffnet in § 43 öffentlichen Stellen die Möglichkeit, ihr Datenschutzkonzept durch das ULD überprüfen und beurteilen zu lassen. Das ULD-Gütesiegel wird an Hard- und Software-Produkte vergeben, sofern diese den Vorschriften über den Datenschutz und die Datensicherheit in der öffentlichen Verwaltung genügen.

Auch Privatunternehmen können sich auditieren lassen: Die Frankfurter Firma quid! vermarktet gemeinsam mit der TÜV Informationstechnik GmbH ein gleichnamiges Gütezeichen. Die Datenschutz Nord GmbH hat im Dezember ihr Datenschutz-Zertifikat ips vorgestellt, dass speziell für Websites gedacht ist und Verbrauchern beim Surfen und Online-Shoppen Gewissheit liefern soll, dass mit ihren Daten gesetzeskonform umgegangen wird. Der niedersächsische Datenschutzbeauftragte Burkhard Nedden bietet darüber hinaus eine Broschüre Datenschutzgerechtes eGovernment an, die sich gleichermaßen an die Verwaltungen, Bürger und Unternehmen richtet. (hod)