Lego-Bausteine sind für das Europäische Gericht schützenswert

Delta-Sport hatte erfolgreich beim Amt der EU für Geistiges Eigentum ein Lego-Geschmacksmuster angefochten. Das Europäische Gericht sieht nun Rechtsfehler.

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Geschmacksmuster "Bausteine eines Spielbaukastens".

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Die Gestaltung von Lego-Bausteinen ist für das Europäische Gericht schutzwürdig. Es widersprach in einer aktuellen Entscheidung dem Amt der EU für Geistiges Eigentum (EUIPO), das ein Geschmacksmuster eines Bausteins für nichtig erklärt hatte. Das EUIPO muss sich der Sache jetzt erneut annehmen.

Das Unternehmen Delta Sport hatte das Lego-Geschmacksmuster angefochten, daraufhin die EUIPO-Beschwerdekammer am 10. April 2019 entschieden, dass alle Erscheinungsmerkmale des Lego-Bausteins ausschließlich durch dessen technische Funktion bedingt seien, nämlich den Zusammenbau mit anderen Bausteinen des Spiels und dass sie es ermöglichen, sie zu zerlegen.

Dabei ging es um die Noppenreihe auf der Oberseite des Bausteins, die Reihe kleinerer Kreise auf der Unterseite, die beiden Reihen größerer Kreise auf der Unterseite, die rechteckige Form des Bausteins, die Dicke der Wände und die zylindrische Form der Noppen. Alle diese Merkmale seien ausschließlich durch die technische Funktion des Bausteins bedingt, meinte das EUIPO.

Lego klagte dagegen, das Europäische Gericht meinte nun in seinem Urteil , das EUIPO habe weder geprüft, ob eine von Lego geltend gemachte Ausnahmeregelung anwendbar ist, noch alle Erscheinungsmerkmale des Bausteins berücksichtigt. In der Ausnahmeregelung heißt es unter anderem, dass die Verbindungselemente der Bausteine "ein wichtiges Element der innovativen Merkmale von Kombinationsteilen bilden und einen wesentlichen Faktor für das Marketing darstellen" kann.

Das Gericht hob dabei hervor, dass der Baustein auf zwei Seiten der viernoppigen Reihe auf der Oberseite eine glatte Oberfläche aufweise. Dieses Merkmal gehöre nicht zu den von der Beschwerdekammer ermittelten Merkmalen, obwohl es sich um ein Erscheinungsmerkmal des Erzeugnisses handelt.

Bislang hatten Gerichte die Frage bejaht, ob die Gestaltung von Legosteinen technischer Natur seien und es so anderen Unternehmen – die ihre Produkte in der Regel günstiger anbieten – ermöglicht, ebenfalls Klemmbausteine herzustellen und zu verkaufen. Nach EU-Recht sind technische Lösungen nur eine begrenzte Zeit schutzfähig, damit sollen Monopole verhindert werden. Das Urteil könnte dazu führen, dass andere Anbieter wegen des schutzwürdigen Designs der Legosteine nun ihre Produkte möglicherweise nicht mehr in der klassischen Form herstellen können.

(anw)