Leistungsschutzrecht: Nachrichtenagentur AFP verklagt Twitter/X

Twitter/X soll Verhandlungen über Leistungsschutzrechtvergütungen in Frankreich bislang abgeblockt haben. Nun geht die Nachrichtenagentur AFP vor Gericht.

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(Bild: Svet foto/Shutterstock.com)

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In einem Streit um das Leistungsschutzrecht hat die französische Nachrichtenagentur Agence France-Presse (AFP) vor einem Pariser Gericht eine einstweilige Verfügung gegen die Plattform X (ehemals Twitter) erwirkt. X habe sich bislang klar geweigert, über die Umsetzung des Leistungsschutzrechts zu verhandeln, teilte AFP mit. Auf dem Klageweg wolle AFP nun erzwingen, dass X die gesetzlich erforderten Angaben macht, aus denen sich die AFP geschuldete Vergütung gemäß Leistungsschutzrecht ermitteln lässt.

AFP betonte, auch vier Jahre nach Einführung des Leistungsschutzrechts unbeirrt für dessen Durchsetzung zu kämpfen und auch bei anderen Plattformen zu rechtlichen Mitteln zu greifen. Berichten zufolge klagen bereits auch die drei französischen Mediengruppen Le Monde, Le Figaro und Les Echos-Le Parisien gegen den vom Milliardär Elon Musk gekauften Onlinedienst Twitter/X. Dabei geht es um Nachrichten, die über die Plattform geteilt und somit ohne potenziellen Klick auf die Quelle verbreitet werden.

Elon Musk ist derzeit dabei, Twitter in X umzubenennen, um eine "Super-App" nach dem Vorbild der chinesischen WeChat-App zu schaffen. Angestrebt sind neben dem Kommunikationsdienst auch Bezahlfunktionen für den Alltag. Musk hatte Twitter im vergangenen Oktober für rund 44 Milliarden US-Dollar gekauft und seitdem zahlreiche Angestellte entlassen. Einige große Werbekunden haben Twitter verlassen, weil sie wohl unter Musk ein negativeres Umfeld für ihre Marken befürchten.

Hintergrund des Streits in Frankreich ist eine 2019 verabschiedete EU-Urheberrechtsnovelle, die das Urheberrecht in der Europäischen Union ans digitale Zeitalter anpassen und Urhebern für ihre Inhalte im Netz eine bessere Vergütung sichern soll. Frankreich hatte die Regelungen zum Leistungsschutzrecht als erster EU-Staat in nationales Recht umgesetzt. Mit Google etwa hat AFP bereits 2021 eine Vereinbarung über die Vergütung von Leistungsschutzrechten nach französischem Recht geschlossen. Dem war auch ein Rechtsstreit vorausgegangen.

Ein ähnlicher Streit über Pressevergütungen wird aktuell auch in Kanada geführt. Grund ist eine neue Steuer auf die Förderung von Nachrichten und sogar auf die Förderung des Zugriffs auf Nachrichten. Steuerpflichtig sind dabei nur Google und Meta. Beide Unternehmen haben angekündigt, in Kanada keine Links auf Nachrichten mehr anzuzeigen. Meta hat am 1. August mit der Umsetzung begonnen, Facebook und Instagram sollen Nutzern in Kanada künftig keine Nachrichten mehr zeigen.

(axk)