X / Twitter: Leuchtendes X wieder von Firmenzentrale entfernt
Das grell leuchtende X auf der Firmenzentrale des ehemaligen Twitter wurde entfernt. An anderer Stelle tauchte es wieder auf – im App Store.
Das leuchtende X ist wieder weg. Das Logo, das Elon Musk Twitter gab und am Freitag auf der Firmenzentrale in San Francisco als grell leuchtender Buchstabe installiert worden war, wurde nur wieder entfernt, heißt es in Medienberichten. Für die Konstruktion gab es nicht die nötigen Genehmigungen, stellte die Gebäudeaufsicht der Stadt fest.
Einer ihrer Inspektoren beobachtete den Abbau des Logos am Montag von der Straße, wie aus Unterlagen der Behörde hervorgeht. Der Zugang zum Dach war ihren Inspektoren mehrfach verweigert worden. Twitter habe behauptet, das Logo sei eine befristet aufgestellte Konstruktion für ein Event. Nachbarn hatten sich über das grelle Licht des X-Logos beschwert, es würde die Nachtruhe stören. Eine Genehmigung für das Logo als Großinstallation sei erforderlich, um zu gewährleisten, dass sie stabil ist, wird in Medienberichten ein Sprecher der Gebäudeaufsicht zitiert.
Während das X von der Firmenzentrale verschwand, ist es nun an anderer Stelle aufgetaucht. In Apples App Store ist die zu X gehörige App neuerdings unter dem Namen erhältlich. Normalerweise untersagt Apple Anbietern, ihre Apps mit nur einem Buchstaben zu benennen.
Klausel im Mietvertrag
Musk hatte die Umbenennung von Twitter in X vor gut einer Woche bekannt gegeben. Seitdem wurde das bekannte Logo mit dem blauen Vogel von der Website und aus den Smartphone-Apps entfernt – Überbleibsel der Vergangenheit als Twitter sind aber immer noch vielerorts zu finden.
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Musk zufolge war der Name Twitter nicht mehr passend, weil er auf Basis des Kurznachrichtendienstes eine App mit einer Vielzahl von Funktionen aufbauen wolle. Er hatte Twitter im vergangenen Oktober für rund 44 Milliarden Dollar gekauft. Sein Unternehmen hatte laut einem Bericht des San Francisco Chronicle einen Mietvertrag für das Gebäude seiner Zentrale unterschrieben, in dem Dach- und Außenschilder untersagt sind, abgesehen vom vorigen Firmenschild.
(anw)