Leistungsschutzrecht: VG Media will angeblich 6 Prozent des Google-Umsatzes in Deutschland
Die Verwertungsgesellschaft VG Media geht davon aus, dass Google in Deutschland bis zu 5,8 Milliarden Euro umsetzt und hätte davon gern sechs Prozent. Der Rechtsanwalt Thomas Stadler bezweifelt diese Ansprüche.
Die Verwertungsgesellschaft VG Media, die die AnsprĂĽche deutscher Verlage gegen Google durchsetzen will, fordert von dem Suchmaschinenbetreiber 6 Prozent des in Deutschland erzielten Umsatzes. Das berichtet die Neue Presse in Hannover.
VG-Media-Geschäftsführer Markus Runde habe nun in Berlin erläutert, dass Google allein in Deutschland 3 Milliarden bis 5,8 Milliarden Euro umsetzt; in welchem Zeitraum, wird in dem Bericht nicht erwähnt. Da der pauschale Regelvergütungssatz für Verwertungsgesellschaften 10 Prozent des Umsatzes beträgt und es bei digitalen Verwertungen einen Zuschlag von einem weiteren Prozent gibt, wolle die VG Media 11 Prozent aller Umsätze, die Google in Deutschland mit dem Betrieb der Suchmaschine erzielt. Bisher erzielten die beteiligten Verlage aber nur etwas weniger als die Hälfte der von deutschen Pressehäusern erzielten Seitenabrufe, darum fordere die Verwertungsgesellschaft vorerst 6 Prozent.
Das Leistungsschutzrecht passierte vor zwei Jahren das deutsche Parlament. Verleger von Zeitungen und Zeitschriften wird darin das ausschließliche Recht eingeräumt, Presseerzeugnisse zu gewerblichen Zwecken im Internet öffentlich zugänglich zu machen. "Einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte" sollen aber auch etwa von News-Aggregatoren angezeigt werden können. Im Juni 2014 klagte die VG Media gegen Google bei der Schiedsstelle für Urheberrechtsangelegenheiten beim Deutschen Patent- und Markenamt, um Google dazu zu zwingen, für Inhalte von Presseverlagen zu zahlen. Wie hoch die Vergütung sein soll, könnte im kommenden Sommer entschieden werden.
Der Freisinger Rechtsanwalt Thomas Stadler bezweifelt, dass das Leistungsschutzrecht den Verlagen ermögliche, von Suchmaschinen wie Google eine derart pauschale Vergütung zu erhalten. Das sei ein großer Streitpunkt, schreibt er in seinem Weblog. Die VG Media versuche, die üblichen Ergebnislisten von Suchmaschinen, die der Gesetzgeber ausdrücklich habe ausnehmen wollen, als vergütungspflichtig darzustellen. Snippets in einer Länge, wie sie bei Google, Bing oder Yahoo üblich seien, unterfielen nicht dem Leistungsschutzrecht.
Stadler kommentiert den Bericht der Neuen Presse, der auch in der Leipziger Volkszeitung veröffentlicht wurde, vor dem Hintergrund, dass beide Zeitungen in der Madsack Mediengruppe erscheinen. Madsack ist an der VG Media beteiligt. (anw)