Lik-Sang schlieĂźt Online-Shop

Der in Hongkong ansässige Videospielhändler Lik-Sang hat seinen Online-Shop geschlossen und alle Bestellungen gestrichen. Lik-Sang hatte die PSP nach Europa verkauft, wogegen Sony mit juristischen Schritten vorging.

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Der in Hongkong ansässige Videospielhändler Lik-Sang hat seinen Online-Shop für Videospiele geschlossen. In einer Stellungnahme heißt es, Lik-Sang würde keine Bestellungen mehr entgegennehmen und noch ausstehende Bestellungen nicht mehr abwickeln. Die Kunden bekämen in den nächsten Tagen bereits gezahlte Vorausleistungen erstattet. Man möge nur ein wenig Geduld haben, heißt es in einer E-Mail.

Lik-Sang macht Sony Computer Entertainment für das Ende des Online-Shops verantwortlich. Sony hatte die Muttergesellschaft des Online-Händlers, Pacific Game Technology Limited, verklagt, weil diese die japanische Playstation Portable (PSP) nach Europa exportiert hatte. Vor wenigen Tagen hatte ein britisches Gericht die Verkäufe für illegal erklärt.

Außerdem kündigte Sony weitere juristische Schritte an, um den Parallelverkauf der Playstation 3, die ab dem 11. November in Japan in den Handel kommt, zu verhindern. Lik-Sang nahm bereits seit mehreren Wochen Vorbestellungen für die Playstation 3 entgegen, ohne allerdings Anzahlungen zu verlangen oder den endgültigen Preis zu nennen. Die Vorbestellungen wurden inzwischen gelöscht und die Kunden informiert.

Sony begründete die Klage, man wolle Kunden schützen, da die importierten Geräten nicht den europäischen Sicherheitsbestimmungen entsprächen und beispielsweise keine 220-Volt-Netzteile mitbringen würden. Lik-Sang widersprach dem, man habe Kunden passende Netzteile mitgeliefert.

Lik-Sang nannte die Namen mehrerer Manager von Sony Computer Entertainment Europe, die PSPs aus Hong-Kong bestellt und bekommen hätten. Sony bestreitet, die Klagen hätten zum Ende des Online-Händlers beigetragen. So sei niemand von Pacific Game Technology vor Gericht erschienen, noch habe Lik-Sang bisher Zahlungen an Sony geleistet. Die PSP-Bestellungen seien lediglich zur Beweisaufnahme aufgegeben worden. Außerdem würde es anerkannten Datenschutzbestimmungen widersprechen, wenn Händler Auskünfte über ihre Kunden veröffentlichen.

Laut Lik-Sang schaffe die Gerichtsentscheidungen einen Präzedenzfall. Der Händler befürchtet, dass bald Klagen von weiteren Konsolen- und Videospielherstellern auch gegen andere Online-Händler folgen. (hag)