Lockerungen für Kryptoexporte innerhalb der EU

Wie heute aus Kreisen des Bundeswirtschaftsministeriums bekannt wurde, wird es innerhalb der EU für Kryptoprodukte, die für den Massenmarkt bestimmt sind, keine Exportbeschränkungen geben.

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Von
  • Arne Mertins

Mitte April soll im EU-Rat die neue europäische Verordnung über Dual-Use-Güter (Produkte, die militärisch ebenso wie zivil genutzt werden können) verabschiedet werden - auf der Grundlage des im Dezember verhandelten Wassenaar-Abkommens. Wie heute aus Kreisen des Bundeswirtschaftsministeriums bekannt wurde, wird es innerhalb der EU für Kryptoprodukte, die für den Massenmarkt bestimmt sind, keine Exportbeschränkungen geben. Die Schlüssellänge wird - anders als im Wassenaar-Abkommen - keine Rolle spielen.

Auch Public-Domain-Software soll innerhalb der EU frei exportiert werden können. Ob PGP unter Public Domain fällt, ist nach dem Wortlaut des Wassenaar-Abkommens noch immer nicht ganz klar. Aus dem Bundeswirtschaftsministerium verlautet dazu, man wolle die Definition aber "in einem positiven Sinne" erweitern.

Ebenfalls von der Exportkontrolle ausgenommen wurden Verfahren für Digitale Signaturen, für Banking, Pay-TV und Copyright-Schutz.

Christiane Schulzki-Haddouti: Lockerungen für Kryptoexporte innerhalb der EU. (ame)