MP3-Tauschbörse soll rechtmäßig sein

Napster wehrt sich gegen den Antrag einer einstweiligen Verfügung durch die US-Musikindustrie.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 39 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Frank Möcke

Nachdem die Recording Industry Association of America (RIAA) und die National Music Publishers Association (NMPA) eine einstweilige Verfügung gegen die Online-MP3-Tauschbörse Napster beantragt haben, hat sich die beklagte Firma zu Wort gemeldet. Sie behauptet, es sei vollkommen rechtmäßig, wenn Privatpersonen via Internet Musikdateien austauschten – selbst, wenn es sich um urheberrechtlich geschützte Werke handele. Man tausche, treibe aber keinen Handel.

Ähnlich wie deutsche Bürger dürfen sich US-Bürger für den privaten nichtkommerziellen Gebrauch einzelne Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken anfertigen. Gemäß dem "Audio Home Recording Act" von 1992 zahlen sie ebenfalls beim Kauf von Aufnahmegeräten und Tonträgern eine Urheberrechtsabgabe, die den Komponisten und Interpreten zugute kommt. Serienweise "Kopien von Kopien" anzufertigen bleibt indes untersagt.

Eine MP3-Tauschzone im Internet befindet sich in einer rechtlichen Grauzone, die schwer zu durchleuchten ist. Internationale Abkommen, Bundes- wie Landesgesetzes greifen ineinander. Die US-Musikindustrie versucht daher, eine Bestimmung des US-Copyright-Gesetzes heranzuziehen. Diese untersagt auch die Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung. Nach Würdigung des US-Rechts behaupten die Verbände der Musikindustrie der Vereinigten Staaten, dass die strafbare Beihilfe nicht erst vorliege, wenn jemand direkten Gewinn aus einer Urheberrechtsverletzung erzielt, sondern bereits dann, wenn er dazu beiträgt, dass den Inhabern der Urheberrechte ein finanzieller Schaden entstehen könnte. Darum führt sie die Ergebnisse einer Untersuchung unter 2.555 ans Internet angeschlossener Studenten ins Feld, deren Auswertung eine direkte Korrelation zwischen der Nutzung von Napster und der in diesem Personenkreis gesunkenen Bereitschaft, Musik-CDs zu kaufen, aufzeigen soll.

Da die Rechtmäßigkeit des Tauschs von MP3-Dateien im Internet bislang von US-Juristen uneinheitlich bewertet wird, wird Entscheidung mit Spannung erwartet – sie dürfte als Präzedenzfall für alle weiteren Entscheidungen zu Fragen des Copyrights bei Musik aus dem Internet Bedeutung erlangen. (fm)