Einstweilige Verfügung gegen Napster beantragt
Die amerikanische Musikindustrie geht nun im Eilverfahren gegen die MP3-Tauschbörse Napster vor.
Die Recording Industry Association of America (RIAA) und die National Music Publishers Association (NMPA) haben bereits gestern vor dem Bezirksgericht in San Francisco eine einstweilige Verfügung gegen die Online-Tauschbörse Napster beantragt. Zur Begründung führten die beiden Gruppen eine von dem amerikanischen Marktforschungsinstitut Field Research Corp. durchgeführte Untersuchung an, nach der annähernd die Hälfte aller Napster-Anwender weniger CDs als vor der Nutzung des Internet-Dienstes kaufen sollen.
Bereits im Dezember vergangenen Jahres hatten die beiden Verbände der Musik-Industrie heftige Kritik am Online-Unternehmen geäußert und Klage eingereicht. Darin warfen sie Napster vor, der Musik-Piraterie Tür und Tor zu öffnen: Die meisten der auf Napster gehandelten MP3-Dateien seien Raubkopien, klagte die RIAA, der Branchengrößen wie BMG, EMI, Warner Music und Sony angehören.
Seitdem wird kontrovers diskutiert: Napster besteht darauf, selbst keine Copyright-Verstöße begangen zu haben und auch seine Nutzer davor zu warnen. Zuletzt scheiterte das Unternehmen aber bei dem Versuch, sich als Online-Provider einstufen zu lassen und sich damit in den Schutz der Haftungsbeschränkung des 1998 verabschiedeten Digital Millenium Copyright Acts (DMCA) zu begeben. Napster-Anwender beteuern, ihr Kaufverhalten habe sich durch die Online-Tauschbörse kaum geändert und werden dabei sogar teilweise durch Studien der Musikindustrie gedeckt. Die Plattenfirmen und Künstler sind anderer Meinung: Sie gehen mit zunehmend härteren Maßnahmen gegen die Musikangebote im Internet und den damit angeblich einhergehenden Umsatzschwund vor. (mst)