Markenschutz für "MP3" droht

Wer den Begriff "MP3" im Geschäftsverkehr benutzt, muss vielleicht bald mit Abmahnungen rechnen.

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Von
  • Holger Bleich

Wer den Begriff "MP3" im Geschäftsverkehr benutzt, muss vielleicht bald mit Abmahnungen rechnen. Die deutsche Firma Hypermedia GmbH hat nämlich Anfang 1999 den europaweiten Markenschutz für diese äußerst populäre Abkürzung beantragt.

Derzeit befindet sich die Registrierung beim zuständigen EU-Organ, dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt, im "Status 45". Das bedeutet im Klartext: Die Prüfung ist nahezu abgeschlossen. Der Markenantrag wurde am 27. Dezember 1999 im "Blatt für Gemeinschaftsmarken" veröffentlicht. Drei Monate nach einer solchen Veröffentlichung läuft die Widerspruchsfrist ab, also am 27. März 2000. Widerspruch können nur Dritte einlegen, die den gleichen oder einen sehr ähnlich lautenden Begriff innerhalb des EU-Gebiets registriert haben.

c't-Recherchen ergaben, dass den Mitarbeitern der EU-Behörde offensichtlich die Abkürzung MP3 kein Begriff war, als sie den Antrag prüften. Womöglich hätten sie mit dem Wissen um die enorme Popularität dieser Bezeichnung anders entschieden. Nach Artikel 7 der entsprechenden EU-Ratsverordnung besteht ein "absolutes Eintragungshinderniss", wenn die Marke "ausschließlich aus Zeichen oder Angaben zur Bezeichnung der Ware oder Dienstleistung bestehen, die im allgemeinen Sprachgebrauch oder in den redlichen und ständigen Verkehrsgepflogenheiten üblich geworden sind."

Die Firma Hypermedia war in den letzten Tagen für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Die betreuende Patentanwaltskanzlei ter Meer, Steinmeister & Partner war zu einem Kommentar nicht bereit. Laut Selbstdarstellung im Web bietet Hypermedia eine Datenübertragungssoftware für TV-Kabelnetze in Kooperation mit der Telekom an. Bis zum heutigen Abend konnte die Telekom eine solche Zusammenarbeit weder dementieren noch bestätigen.

Der Anmeldung nach zu urteilen bezieht sich der beantragte Markenschutz auf jede Art von Waren und Dienstleistung, die im Bereich "Hardware und Software für die Telekommunikation" angesiedelt ist -- ein weites Feld also. Das würde bedeuten, Waren und Dienstleistungen dieser Kategorie dürften nicht mehr mit dem Begriff "MP3" deklariert, angeboten oder vertrieben werden. (hob)