Studie: Medienanstalten bemängeln Transparenz großer Online-Plattformen

Große Online-Plattformen setzen die Transparenzvorschriften aus dem Medienstaatsvertrag unzureichend um, monieren die Medienwächter anhand einer Umfrage.

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(Bild: WAYHOME studio/Shutterstock.com)

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Eine Studie der Landesmedienanstalten zur Umsetzung der neuen Transparenzauflagen aus dem Medienstaatsvertrag (MStV) für große Online-Plattformen zeigt erheblichen Nachbesserungsbedarf. Demnach sind einschlägige Hinweise zur Funktionsweise von Suchmaschinen oder Video-Portalen oft nur schwer zu finden. Auch an der Verständlichkeit der Erläuterungen hapert es teils.

Nutzer müssen laut der gesetzlichen Transparenzvorgaben nachvollziehen können, warum ihnen bestimmte Inhalte auf Ergebnisseiten angezeigt werden. Anzugeben sind etwa die Kriterien, die über den Zugang eines Inhalts zu einem Online-Vermittler und über den Verbleib dort entscheiden. Aufklären müssen die Betreiber auch über Aspekte der Aggregation, Selektion und Präsentation von Inhalten und deren Gewichtung, einschließlich Informationen über die Funktionsweise der eingesetzten Algorithmen in leicht verständlicher Sprache.

Die Medienanstalten ließen dazu hierzulande 3000 repräsentativ ausgewählte Nutzerinnen und Nutzer online befragen. Teil der am Montag veröffentlichten Untersuchung waren Praxistests anhand der Online-Auftritte von drei großen US-Plattformen. Bei der Auffindbarkeit der Transparenzangaben schnitt Google im Vergleich zwar noch am besten ab. So fanden 29 Prozent der Teilnehmer die Erläuterungen über ein Aufklappmenü beim ersten oder zweiten Klick. 71 Prozent entdeckten sie aber auch beim zweiten Versuch nicht. Dabei werden auch Abhängigkeiten offenbar: 21 Prozent würden sich eigene Aktivitäten gleich ganz sparen und am ehesten per Google-Suche recherchieren.

Den korrekten Link "Wie funktioniert YouTube?" finden auf dem Videoportal nur elf Prozent der Wenig- oder Nicht-Nutzer. Auch 80 Prozent der User entdecken den Verweis selbst beim zweiten Versuch nicht. Bei Instagram waren sechs Klicks nötig, um bei den Transparenzinfos zu landen. Nur vier Prozent der Befragten schafften dies, ohne auf mindestens einer der Seiten zweimal an der falschen Stelle zu klicken.

Die Testresultate spiegeln sich in der subjektiven Bewertung der Auffindbarkeit der Transparenzangaben wider: Fast Dreiviertel der Instagram-Nutzer stimmten mehr oder weniger zu, dass diese schwierig zu finden waren und es lange dauert, zur entsprechenden Seite zu gelangen. Die Gestaltung des Links anhand von Merkmalen wie Platzierung, Größe und Erkennbarkeit bewerteten die Teilnehmer dagegen bei Google am besten.

Bei der Verständlichkeit der Erläuterungen der Funktionsweise schneiden die drei einbezogenen Online-Angebote ebenfalls sehr unterschiedlich ab. Den beiden einschlägigen Google-Texten attestierten 20 Prozent der Befragten die geringste Klarheit. Zur Rangfolge der Treffer in Ergebnislisten der Suchmaschine wünschen sich 46 Prozent "noch weitere Informationen dazu, warum bestimmte Inhalte auf der Plattform für mich ausgewählt werden". Am verständlichsten schätzten die Onliner mit 41 Prozent die Hinweise auf Instagram ein.

Mit einem Anteil von 32 Prozent liegt YouTube hier im Mittelfeld. Mit den Details zu den Transparenzkriterien hatten sich die Länder etwas Zeit gelassen, hieß es im März auf einem Symposium der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM). Die großen Anbieter hätten hier zwar mittlerweile einiges unternommen, so der Tenor. Keiner davon erfüllte die Position der Länder damals aber zur vollsten Zufriedenheit.

"Wir haben die Medienintermediäre in den letzten Monaten über die neue Rechtslage informiert und über die konkrete Gestaltung gesprochen", mahnte Thorsten Schmiege, Präsident der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM), nun anhand der Studienergebnisse. "Jetzt erwarten wir zeitnah von allen Anbietern entsprechende Zeichen der gesetzeskonformen Umsetzung der Transparenzregeln."

Der DLM-Vorsitzende Wolfgang Kreißig verwies darauf, dass über 80 Prozent der Befragten an Informationen zur Funktionsweise der Vermittler interessiert seien. Die Umsetzung der Vorgaben müsse daher "auch zum Schutz eines transparenten demokratischen Meinungsbildungsprozesses" verbessert werden. Vor allem auf ihren Mobilangeboten sollten die Betreiber bei der Transparenz eine Schippe drauflegen, forderte Eva-Maria Sommer, Direktorin der Medienanstalt Hamburg/Schleswig Holstein (MA HSH). Es gelte, die "vorhandene Expertise in der Entwicklung kundenfreundlicher Angebote" auch für die transparente Aufklärung der Nutzer einzusetzen.

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