Medienregulierer setzen Zwangsgeld zu deutschem RT-Programm fest

Der russische Staatsrundfunk lässt die Frist zur Einstellung seines deutschen Senders verstreichen. Prompt folgt ein Zwangsgeld – das sich noch erhöhen könnte.

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(Bild: Shutterstock/BrAt82)

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  • dpa

Deutsche Medienregulierer setzen ein Zwangsgeld von 25.000 Euro gegen das deutschsprachige Live-Programm des russischen Staatsmediums RT fest. Das Programm hätte bis Freitag laut einer vorangestellten Androhung eingestellt werden müssen. Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg teilte am Samstag der Deutschen Presse-Agentur mit: Da der Livestream von RT DE auch am Samstag noch auf verschiedenen Webseiten verfügbar sei, werde man das Zwangsgeld festsetzen. Es müsse bis zum 16. März bezahlt werden.

Gleichzeitig werde man ein erneutes Zwangsgeld in Höhe von 40.000 Euro androhen, sollte der Sendebetrieb des Fernsehprogramms RT DE nicht bis dahin eingestellt werden, hieß es weiter.

Bereits Anfang Februar hatten die Medienanstalten ein Sendeverbot gegen das deutschsprachige Programm des Staatsmediums erteilt, weil für das Programm keine Rundfunklizenz in Deutschland vorliege. Eine Lizenz ist grundsätzlich eine Voraussetzung, um ein Rundfunkprogramm hierzulande anzubieten.

RT DE will sich gegen das Sendeverbot wehren und reichte im Februar beim Verwaltungsgericht Berlin eine Klage ein. Inzwischen liegt dort auch ein Eilverfahren vor. Es ist unklar, wann das Gericht dazu entscheiden wird.

Parallel zu dem deutschen RT-Rundfunklizenz-Fall trat am Mittwoch eine EU-Sanktion in Kraft, wonach die Verbreitung der russischen Staatsmedien RT und Sputnik seither verboten ist. Die EU verhängte die Maßnahme im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine. Umgesetzt werden muss sie in den jeweiligen Staaten.

(tiw)