Medizinforschungsgesetz beschlossen

Ein zentrales Gesetz der Pharmastrategie der Bundesregierung wurde beschlossen: das Medizinforschungsgesetz. Deutschland soll ein starker Pharmastandort werden.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 9 Kommentare lesen
Zwei Labortechnikerinnen vor einem Computer, eine sitzend, eine steht und hält Reagenzgläser.

(Bild: illustrissima/Shutterstock.com)

Lesezeit: 3 Min.

Das von der Pharmaindustrie lang ersehnte Medizinforschungsgesetz kann jetzt in Kraft treten. Das Gesetz ist zentraler Bestandteil der Pharmastrategie des Bundesgesundheitsministeriums und soll die Attraktivität des Standorts Deutschland im Bereich der medizinischen Forschung stärken. Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach sieht in dem Gesetz einen wesentlichen Schritt zur Umsetzung der Pharmastrategie der Bundesregierung.

"Wir geben Forschenden und Unternehmen die nötige Planungssicherheit, entbürokratisieren und beschleunigen die Verfahren und stärken die Versorgung der Patientinnen und Patienten, gerade auch mit innovativen Arzneimitteln. Damit stärken wir den Forschungsstandort Deutschland", sagte Lauterbach. Sowohl die Forschung als auch die Produktion soll in Deutschland stattfinden.

"Das Medizinforschungsgesetz geht voran bei der Entbürokratisierung und Beschleunigung von Verwaltungsverfahren. Im Bereich des Strahlenschutzes sichern wir einen gleichbleibend hohen Schutz des Menschen vor ionisierender Strahlung und bauen gleichzeitig zielgenau unnötige Bürokratie ab", sagte Steffi Lemke vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. Dazu soll unter anderem eine spezialisierte Ethikkommission über "besonders komplexe oder eilbedürftige Verfahren" entscheiden – etwa die klinische Prüfung von Arzneimitteln für neuartige Therapien. Im Vorfeld hatte es daran viel Kritik gegeben, etwa in Zusammenhang mit der fehlenden Unabhängigkeit der Kommission.

Außerdem sollen die Verhandlungsspielräume für Arzneimittel vergrößert werden. Demnach soll es Pharmaunternehmen möglich sein, "vertrauliche Erstattungsbeträge bei Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen zu vereinbaren". Im Vorfeld hatte es viel Kritik für den Vorschlag gegeben. "Pharmazeutische Unternehmer erhalten befristet bis zum 30. Juni 2028 die Möglichkeit, bei neuen Arzneimitteln vertrauliche Erstattungsbeträge zu vereinbaren. Dies kann erst im Nachgang zur Erstattungsbetragsvereinbarung bzw. Festsetzung gewählt werden. Im Gegenzug müssen Unternehmen einen Preisnachlass von 9 % gewähren",[Link auf https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/medizinforschungsgesetz-brat-27-09-24.html] heißt es vom Bundesgesundheitsministerium. Dabei müsse die Forschung allerdings in Deutschland stattfinden.

Kritik hatte es an der im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens hinzugekommenen Pflicht für Krankenhäuser gegeben. Diese müssen alle drei Monate "detaillierte Daten zur Zuordnung des ärztlichen Personals zu den Leistungsgruppen, die im Rahmen der Krankenhausreform maßgeblich sein sollen" melden, wie es vom Bundesrat heißt (PDF). Der Bundesrat kritisierte, dass selbst im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz keine quartalsweise Prüfung vorgesehen sei. Wenn die Zahlen nicht oder fehlerhaft gemeldet würden, seien die Krankenhäuser zu einer Zahlung von 50.000 € verpflichtet.

Das sei "kein Pappenstiel", kritisierte Dr. Andreas Philippi (SPD) den strittigen Punkt. Für Krankenhäuser sei die Pflicht ein "bürokratischer Horkrux", bei ohnehin schon drei Stunden täglicher bürokratischer Aufwände. Er plädierte dafür, dass überbordende Kontrollbürokratie, von der Patienten nicht profitieren, dringend abgebaut werden muss. Der Bundesrat fordert daher, diesen Punkt aus dem Gesetzentwurf zu streichen.

(mack)