FTC: Metas Ăśbernahmen von WhatsApp und Instagram wettbewerbswidrig

Muss Meta sich von WhatsApp und Instagram trennen? Das wird in einer Wettbewerbsklage der Handelsbehörde in den USA verhandelt.

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Apps von Threads, Facebook, Instagram, WhatsApp, Messenger und Meta auf einem Smartphone

(Bild: Koshiro K/Shutterstock.com)

Lesezeit: 4 Min.

Die US-amerikanische Handelsaufsicht, Federal Trade Commission (FTC), untersucht, ob Meta ein Monopol innehat. Es geht darum, ob die Übernahmen von WhatsApp und Instagram rechtmäßig waren. Die Klage der Wettbewerbsbehörde wurde zugelassen, am Montag startet die Verhandlung.

Meta, damals noch Facebook, hat 2012 zunächst den aufstrebenden Messenger WhatsApp übernommen, 2014 folgte der Kauf von Instagram – ebenfalls zu einer Zeit, in der die Fotoplattform noch recht jung war und erst immer beliebter wurde. Das Problem dabei laut FTC: Meta hat potenzielle Konkurrenten einfach übernommen. Eine Praxis, die im Silicon Valley gängig zu sein scheint. Das habe im Fall von Social Media zu einem Monopol aufseiten Metas geführt.

Konkret sagt die FTC, die Übernahme sei nicht rechtens gewesen und hätte nie erlaubt werden dürfen. Es seien "killer aquisitions" gewesen, die Wettbewerb verhindert hätten. Zudem sei die Qualität der Dienste sogar nach der Übernahme gesunken. Es habe spürbar mehr Werbung gegeben und der Privatsphärenschutz sei aufgeweicht worden. Die Argumentation entspricht also dem von Cory Doctorow erschaffenen Begriff der "Enshittification", mit dem er meint, Plattformen würden mit der Zeit und Größe immer mehr den Interessen der Investoren entgegenkommen und damit immer schlechter für die Endnutzer.

Die Klage der FTC liegt bei dem Bezirksrichter James Boasberg in Washington. Meta hat seine Dienste jahrelang miteinander verbunden, Funktionen übergreifend verfügbar gemacht. So ist beispielsweise Meta AI sowohl in WhatsApp, dem Facebook Messenger und Instagram verfügbar. Wobei in der EU beispielsweise die interne Verknüpfung der Nutzerdaten nicht immer erlaubt ist. Da die Übernahmen einst von Behörden erlaubt wurden, stellt sich zudem die Frage, was es bedeutet, wenn Jahre später die Erlaubnis infrage gestellt wird. Das kritisiert auch Meta scharf. Das Unternehmen beruft sich außerdem darauf, dass die Übernahmen sehr wohl Wettbewerb zugelassen hätten und den Verbrauchern zugutekamen.

Ursprünglich stammt die Klage aus der ersten Regierungszeit Donald Trumps. Nun kommt es in seiner zweiten Amtsperiode zum Prozess. In der Zwischenzeit ist Tiktok groß geworden, Elon Musk hat Twitter übernommen und daraus X gemacht – beides kann man als Konkurrenz zu Metas Diensten sehen. Die Klage spricht des Weiteren von Snapchat und längst irrelevant gewordenen Plattformen wie MySpace. Zudem gibt es inzwischen zahlreiche kleinere Alternativen, wie Bluesky und Mastodon.

Mark Zuckerberg hat zuletzt tendenziell Trump Honig ums Mail geschmiert. Es ist nicht lange her, da drohte Trump Zuckerberg mit dem Gefängnis und bezeichnete ihn als Feind. Er sei gefährlicher als China. Nun trafen sich die beiden mehrfach in Trumps Anwesen in Mar-a-Lago in Florida. Seither spendete Zuckerberg wie auch weitere Tech-Unternehmer viel Geld für Trumps Amtseinführung, Faktenchecker sind in den USA abgeschafft worden, ebenfalls eine Menge Moderationsrichtlinien, die unter anderem Minderheiten schützen sollten. Als Vorbild für die eigenen KI-Modelle nennt Zuckerberg den Chatbot Grok von Elon Musk, der mit sehr wenig Leitplanken auch wenig Sicherheitsmaßnahmen mitbringt. Dafür soll Metas neuestes KI-Modell Llama 4 ausgewogener antworten – und weniger politisch links.

Ob und wie viel Einfluss Trump auf das Ergebnis dieses Verfahren hat, ist unklar. Das gilt ebenfalls für die Monopolklage, der sich Google gegenübersieht. In diesem Fall wurde bereits festgestellt, dass Google ein Monopol innehat, auch diese Klage stammt aus Trumps erster Amtszeit. Nun wird verhandelt, ob das Geschäft mit dem Browser Chrome abgespalten werden muss. Es klagt die US-Justizbehörde.

(emw)