Meta benötigt deutsche Freigabe für Chatbot-Übernahme

Meta möchte den Chatbot-Anbieter Kustomer übernehmen. Obwohl beide Firmen in den USA sitzen, muss Meta das auch dem deutschen Bundeskartellamt melden.

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Weißes zweistöckiges Gebäude, davor drei Fahnenstangen mit Fahnen

Der Sitz des deutschen Bundeskartellamts in Bonn

(Bild: Bundeskartellamt)

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"Die geplante Übernahme fällt nach unserer Ansicht in den Geltungsbereich der deutschen Fusionskontrolle und muss beim Bundeskartellamt angemeldet werden", sagt Andreas Mundt, Präsident des deutschen Bundeskartellamtes. Es geht um die von Facebook-Betreiber Meta beabsichtigte Übernahme des US-Unternehmens Kustomer. Diese 2015 gegründete Firma stellt Plattformen für Kundenservice und Chatbots bereit, die Kundenanfragen automatisiert beantworten sollen.

Mehr als vier Monate lang hat das Bundeskartellamt die Anmeldepflicht des Meta-Deals geprüft und ist nun zu einem Ergebnis gelangt: "Unsere Vorprüfung hat gezeigt, dass Kustomer auch in Deutschland tätig ist und die Übernahme Auswirkungen in Deutschland hat. Meta soll jetzt unverzüglich entsprechende Unterlagen für eine Prüfung des Vorhabens im Rahmen der Fusionskontrolle einreichen", erklärte Mundt am Donnerstag.

Grundsätzlich bestehen Kontrollpflichten bei Fusionen erst ab einer gewissen wirtschaftlichen Bedeutung, was anhand der sogenannten Transaktionswertschwelle bestimmt wird. Zunächst mussten dafür beide Unternehmen zusammen weltweit mehr als eine halbe Milliarde Euro im Jahr umsetzen – was bei jeder Übernahme durch den Facebook-Konzern gegeben ist – und zusätzlich mindestens eines der Unternehmen in Deutschland 50 Millionen Euro jährlich und ein anderes Unternehmen mindestens 17,5 Millionen Euro Jahresumsatz erzielen. Letzteres dürfte Kustomer bislang nicht erreicht haben.

Doch seit der neunten Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vom Juni 2017 sieht das Gesetz zudem vor, dass auch Zusammenschlüsse der Fusionskontrolle unterliegen, in denen das zu erwerbende Unternehmen zwar weniger als 17,5 Millionen Euro Umsatz in Deutschland macht, aber dennoch in erheblichem Umfang im Inland tätig ist, und der Kaufpreis über 400 Millionen Euro liegt. Letzteres ist bei Kustomer der Fall, das bei der geplanten Übernahme durch Meta mit mehr als einer Milliarde US-Dollar bewertet werden soll (aktuell rund 884 Millionen Euro).

Ziel dieser Regelung ist, auch solche Zusammenschlüsse prüfen zu lassen, in denen große, etablierte Unternehmen ihre Marktbeherrschung durch die Übernahme noch junger, innovativer Unternehmen begründen oder verstärken wollen. "Eine effektive Fusionskontrolle ist das schlagkräftigste Instrument, das wir haben, um zu verhindern, dass zu viel Marktmacht in die Hände weniger Unternehmen fällt", erinnert der Behördenchef, "Besonders in der Digitalwirtschaft sind viele Märkte bereits heute stark konzentriert. Deshalb ist eine stringente Kontrolle unverzichtbar."

Die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde hat es sich einfacher gemacht und die Meta-Kustomer-Fusion gleich an die EU-Kommission zur Prüfung verwiesen. Schließlich handelt es sich um ein Geschäft mit zumindest EU-weiter Bedeutung. Inzwischen ist das Verfahren bei der EU-Kommission schon in der zweiten Phase.

Die ständige Praxis des deutschen Bundeskartellamtes lässt so eine Verweisung aber erst zu, wenn die Anmeldepflicht nach deutschem Kartellrecht gegeben ist. Daher müssen Facebook und Kustomer dem deutschen Bundeskartellamt unverzüglich die notwendigen Unterlagen für eine Prüfung zumitteln. Das geht sogar per Fax. In der Folge ist nicht ausgeschlossen, dass die Bonner Behörde den Fall doch noch an Brüssel abtritt.

(ds)