Meta erwägt Aufhebung der Sperre von Donald Trump bei Facebook und Instagram

Nachdem Trump wieder twittern dürfte, gibt es auch bei Meta Überlegungen, den Ex-Präsidenten wieder auf Instagram und Facebook zuzulassen.

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(Bild: Frederic Legrand - COMEO/Shutterstock.com)

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Wie die Financial Times berichtet, gibt es bei Meta Überlegungen, ob Donald Trump seine Accounts bei Facebook und Instagram zurückbekommt. Diese wurden nach dem Sturm auf das Kapitol gesperrt und sollten bis mindestens Anfang 2023 auch gesperrt bleiben, hieß es damals in einer Erklärung von Facebooks Vice President Nick Clegg.

Noch im August bestätigte Meta, dass auch im Falle einer erneuten Präsidentschaftskandidatur Trumps die Sperrung nicht vorzeitig aufgehoben werde. Bei dem in Meta umbenannten Mutterkonzern von unter anderem Facebook und Instagram haben Politiker und andere bekannte Persönlichkeiten besondere Rechte: Sie dürfen auch Falschinformationen verbreiten. Das begründet Meta-Chef Mark Zuckerberg damit, dass die Öffentlichkeit ein Recht darauf hat, alle Informationen von bestimmten Personen zu erfahren. Es ist Teil seiner Vorstellung einer weitreichenden Meinungsfreiheit.

Weil Trump jedoch zu Gewalt aufstachelte, die mitunter zum Sturm des Kapitols führte, entschied man, die Konten des damaligen Präsidenten dennoch zu blockieren. Das Oversight Board, ein von Facebook eingerichtetes unabhängiges Gremium, bestätigte diese Entscheidung später, verlangt aber eine Überprüfung, die für Januar 2023 angesetzt wurde. Nun soll ein Team vorab entscheiden, ob es zur Freigabe kommt, so die Financial Times.

Bei Twitter war Trump ebenfalls gesperrt. Neubesitzer Elon Musk hob die Sperre bereits vor einigen Wochen auf, nachdem er eine Umfrage dazu veröffentlicht hatte. Donald Trump macht allerdings noch keinen Nutzen von seinem Account. Stattdessen beschränkt er sich weiterhin auf sein eigens gegründetes soziales Netzwerk Truth Social. Dem allerdings sollen Gelder und Mitglieder fehlen.

Auch Trump berief sich auf die Meinungsfreiheit in der Verfassung, nachdem er keinen Zugriff mehr auf sein Twitter-Konto hatte. Doch ein Bundesrichter im US-Staat Kalifornien wies eine Klage dazu ab: Twitter sei ein privates Unternehmen und der erste Verfassungszusatz, der die Meinungsfreiheit schützt, gelte für staatliche Eingriffe – nicht aber für angebliche Eingriffe privater Unternehmen, hieß es.

(emw)