Metas KI-Training und Foto-Analyse: Verbraucherschützer fordern Unterlassung

Die Verbraucherzentrale NRW will Meta hindern, alle persönlichen Daten für das Training von KI-Modellen zu nutzen.

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Apps von Threads, Facebook, Instagram, WhatsApp, Messenger und Meta auf einem Smartphone

(Bild: Koshiro K/Shutterstock.com)

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Meta möchte alle Inhalte, die Menschen auf den Plattformen Facebook, Instagram und Threads veröffentlichen, für das Training der eigenen KI-Modelle nutzen. Daran stoßen sich zahlreiche Datenschützer und nun auch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Sie haben laut der dpa eine Abmahnung an Meta in Irland geschickt, in der sie eine Unterlassungserklärung verlangen, heißt es. Die Verbraucherschützer stehen nicht alleine mit der Forderung da, auch der Verein von Datenschützer Max Schrems hat bereits Beschwerde eingelegt.

Alle Menschen, die ein Konto bei den Meta-Diensten haben, bekommen die Nachricht, einer Änderung der Datenschutzerklärung zuzustimmen. Darin sichert sich der Konzern, alle Inhalte für die eigenen KI-Produkte nutzen zu dürfen. Das heißt, alle Fotos wandern in das Training der KI-Modelle und können in ähnlicher Form auch an völlig anderen Stellen wieder ausgegeben werden. Öffentlich gepostete Beiträge können mit dem Nutzernamen einer Person in einem Chat am anderen Ende der Welt, in einem völlig anderen Zusammenhang wieder auftauchen. Solche Vorfälle hat es immer wieder gegeben.

Nutzerinnen und Nutzer können direkt in dem Hinweis oder nachträglich Einspruch gegen erheben, wenn sie nicht möchten, dass ihre Inhalte in Metas KI wandern. Es bedarf allerdings einer Begründung, wenige Schlagworte wie "Datenschutz", "Recht am eigenen Bild" und ähnliches scheinen auszureichen, dass dem Einspruch stattgegeben wird. Dennoch ist es eine opt-out-Lösung, an der sich Verbraucher- und Datenschützer stören. Die Verbraucherzentrale NRW sagt: "Das Widerspruchsverfahren ist sehr umständlich und wenig nutzerfreundlich."

Meta hingegen beruft sich auf das sogenannte "berechtigte Interesse". Sie argumentieren, um ihre Dienste anbieten und weiterentwickeln zu können, bedürfe es die Daten. Ausgenommen aus den für das Training verwendeten Daten sind private Nachrichten. Dennoch sagt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW der dpa: "Meta macht es sich hier zu einfach." Eine Verwendung der privaten Daten dürfe nicht ohne Einwilligung geschehen. "Denn die dabei verwendeten personenbezogenen Daten können sehr schutzwürdig sein." Zudem hätte niemand in der Vergangenheit absehen können, dass seine geposteten Informationen in der Zukunft für ein solches KI-Training genutzt würden. Meta hat nun bis zum 19. Juni 2024 Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben, ansonsten droht eine Klage.

Die Verbraucherschützer stören sich zudem an einer neuen Funktion von Facebook. Seit Kurzem machen die sozialen Netzwerke Vorschläge zum Teilen von Inhalten. Dafür analysiert die App auf Android- und iOS-Geräten gespeicherte Fotos und Videos. Auch das lässt sich in den Einstellungen unterbinden – dort gibt es einen Schalter für "Vorschläge zum Teilen von Inhalten aus deinen Aufnahmen", der sich deaktivieren lässt.

Auch der Datenschutz-Verein noyb (none of your business) hat bereits eine Beschwerde in elf europäischen Ländern gegen Metas Vorgehen eingereicht. Sie fordern die jeweiligen Behörden auf, ein Dringlichkeitsverfahren einzuleiten, um die Nutzung der Daten für das KI-Training zu stoppen. Sie sprechen von "Missbrauch persönlicher Daten". Meta will alle veröffentlichten Inhalte, die sie bereits seit 2007 gesammelt haben, für eine nicht näher definierte KI-Technologie nutzen. Unter KI bei Meta oder Meta AI fallen alle KI-Dienste, wie Chatbots und Bildgeneratoren – es können freilich aber auch weitere Dienste entwickelt werden, die weniger von Verbrauchern und eher von Dritten genutzt werden, etwa zur weiteren Datenanalyse. Dabei verlangt die DSGVO eigentlich, dass ein konkreter Zweck der Datenverarbeitung genannt wird.

(emw)