Microsoft-Prozeß: Kein Pardon für Gates

Die Videobänder der Zeugenaussagen von Bill Gates, die im Vorfeld des laufenden Kartellprozesses der US-Regierung gegen Microsoft aufgenommen wurden, dürfen nach mehrmonatigem juristischen

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Von
  • Egbert Meyer

Die Videobänder der Zeugenaussagen von Bill Gates, die im Vorfeld des laufenden Kartellprozesses der US-Regierung gegen Microsoft aufgenommen wurden, dürfen nach mehrmonatigem juristischen Hickhack in voller Länge öffentlich gezeigt werden. Ein US-Berufungsgericht (U.S. Court of Appeals) hat heute einen Antrag zurückgewiesen, in dem der Softwareriese unter Hinweis auf mögliche Verletzung von Firmengeheimnissen gefordert hatte, bisher noch nicht veröffentlichtes Videomaterial unter Verschluß zu halten.

Das Berufungsgericht berief sich in seinem Urteil auf den "Publicity in Taking Evidence Act" aus dem Jahr 1913. Die Verfügung erlaubt die vollständige Veröffentlichung von Zeugenaussagen in Anti-Trust-Verfahren. Bisher sind wesentliche Passagen aus den rund 20stündigen Verhören von Bill Gates und weiterer Microsoft-Führungskräfte der Öffentlichkeit noch unbekannt. Der Microsoft-Chef hatte über weite Strecken der Video-Vernehmungen durch den Anklagevertreter David Boies keine gute Figur gemacht. (em)