Microsoft verlängert Downgrade-Recht für Windows 7

Wer ein vorinstalliertes Windows 7 kauft, kann nun zeitlich unbegrenzt stattdessen Windows XP einsetzen. Das gilt aber wie gehabt nur unter sehr speziellen Bedingungen und nur für bestimmte Versionen.

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Von
  • Axel Vahldiek

Wer eine ältere Windows-Version braucht, die Microsoft nicht mehr anbietet, kann stattdessen eine aktuelle Version kaufen und diese Lizenz zum Einsatz des alten Windows nutzen. Diese Regel gilt bei Microsoft schon sehr lange, sorgte aber erstmals bei Windows Vista für Aufmerksamkeit, als haufenweise enttäuschte Vista-Nutzer wieder zu XP zurückkehren wollten. Gedacht ist das Downgrade-Recht aber eigentlich nicht für Privatanwender, sondern für Business-Kunden, die alte Software einsetzen, die auf dem aktuellen Windows nicht läuft.

Dieses Downgrade-Recht gilt nicht für alle Versionen und Lizenzen. Ausnahmslos gilt es nur für Windows 7 Enterprise, das nur mit einem Volumenlizenzvertrag erhältlich ist: Stattdessen darf man auch beliebige andere Windows-Versionen installieren.

Sonst gilt das Downgrade-Recht nur mit starken Einschränkungen, nämlich nur dann, wenn man Windows 7 Professional oder Ultimate als OEM-Lizenz erwirbt, also vorinstalliert auf einem neuen PC. Nur dann darf man stattdessen zeitlich unlimitiert den jeweiligen Vorgänger Windows Vista Business oder Ultimate einsetzen. Für System-Builder-Lizenzen gilt das Downgrade-Recht ebensowenig wie für Voll- und Upgrade-Lizenzen, zudem sind die für Privat-Anwender gedachten Versionen Starter, Home Basic und Home Premium grundsätzlich ausgeschlossen.

Um solch ein Downgrade durchführen zu können, muss man bereits im Besitz einer passenden zusätzlichen Lizenz sein: Wer statt Windows 7 Ultimate Vista Ultimate einsetzen will, braucht also zusätzlich eine Vista-Ultimate-Lizenz mitsamt Installationsmedien und CD-Key. Die kann er dann dazu nutzen, Vista ein zweites Mal zu installieren, eben anstelle von Windows 7. Wer nur einen einzelnen PC betreibt, hat vom Downgrade-Recht also genau gar nichts, es nützt erst ab zwei PCs etwas.

Das alles gilt wie gesagt nicht nur für Windows 7, sondern sinngemäß auch für ältere Windows-Versionen. Neu bei Windows 7 war nun, dass Microsoft den benannten OEM-Lizenzen das Recht einräumte, als Downgrade nicht nur den direkten Vorgänger (hier: Vista), sondern auch den Vorvorgänger einzusetzen, also Windows XP Professional. Dieses Recht beschränkte Microsoft ursprünglich aber zeitlich: Die XP-Nutzung wollte Microsoft nur auf Rechnern erlauben, die innerhalb der ersten 18 Monate nach der allgemeinen Verfügbarkeit von Windows 7 verkauft werden, also bis zum 22. April 2011. Die Frist sollte sich verkürzen, falls vor diesem Termin ein Service Pack für das neue Windows fertig wird (das nun "im ersten Halbjahr 2011" erscheinen soll), dann sollte dessen Veröffentlichungsdatum gelten.

Dieses Zeitlimit hat Microsoft nun abgeschafft, das Downgrade-Recht auf den Vorvorgänger gilt also nun wie das auf den Vorgänger zeitlich unbegrenzt. Die wortreiche Begründung für die Abschaffung der Regel steht in einem Blog-Eintrag von Microsoft, der auch die öffentliche Beta des SP1 für Windows 7 und Server 2008 R2 angekündigt. Sie lässt sich kurz so zusammenfassen: zu kompliziert. (axv)