Microsoft verteidigt sich gegen EU-Kartellvorwurf
Die mündliche Anhörung sei ein wichtiger Schritt in dem Kartellverfahren gegen Microsoft, sagte eine Sprecherin des EU-Wettbewerbskommissars Mario Monti.
Microsoft verteidigt sich seit dem heutigen 12. November in Brüssel bei einer Anhörung der EU-Wettbewerbsbehörde gegen den Vorwurf des Marktmissbrauchs. "Das ist ein wichtiger Schritt in dem Verfahren", sagte die Sprecherin des EU-Wettbewerbskommissars Mario Monti gegenüber dpa. Jedes Unternehmen habe das Recht dazu. Die Sprecherin ging wegen der Vertraulichkeit der Anhörung nicht auf Einzelheiten ein.
Microsoft hatte bereits vor wenigen Tagen erklärt, man sei zu einer konstruktiven Lösung bereit. Eine Wettbewerbsbehinderung durch das eigene Vorgehen könne man aber nicht sehen; der Kommission seien bereits "umfangreiche Belege" vorgelegt worden, "dass die Verbraucher im Bereich der Server-Betriebssysteme und digitaler Medien über eine beträchtliche Auswahl verfügen".
Die EU-Kartellwächter werfen dem Software-Konzern vor, seine marktbeherrschende Stellung bei Desktop-Betriebssystemen unter Behinderung der Konkurrenz zur Durchsetzung einer vergleichbaren Position bei Server-Betriebssystemen genutzt zu haben. Außerdem soll Microsoft dem Wettbewerb auch durch Kopplung des Media Players mit Windows geschadet haben. Die EU-Kommission hatte Microsoft bereits ultimativ aufgefordert, Maßnahmen gegen diese Wettbewerbsbehinderungen zu ergreifen, etwa durch Offenlegung der Kommunikationsschnittstellen zwischen Client und Server und durch Entkoppelung des Media Players.
Nach anfänglichem Zögern beantragte Microsoft dann doch eine mündliche Anhörung in dem seit mehreren Jahren laufenden und bereits erweiterten Kartellverfahren. Mit einer Brüsseler Entscheidung in dem Verfahren wird nach dem Ende der Anhörung am Freitag aber erst für Anfang 2004 gerechnet. Neben Auflagen für die weitere Produktpolitik droht Microsoft in dem Verfahren ein hohes Bußgeld; die EU-Kommission kann Strafen bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes eines Unternehmens verhängen. (jk)