Microsoft wegen Spamming abgemahnt

Einer einstweilige Verfügung verbietet Microsoft, einer Rostocker Rechtsanwaltskanzlei weiter unverlangte E-Mail-Werbung zuzusenden.

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Von
  • Angela Meyer

Mit einer einstweiligen Verfügung hat das Amtsgericht Rostock Microsoft untersagt, einer Rostocker Rechtsanwaltskanzlei weiter unverlangte E-Mail-Werbung zuzusenden. Anlass für den Antrag bei Gericht war eine Werbe-E-Mail für Microsofts neues Online-Reisebüro Expedia.de Reisen, die am 3. Oktober versandt wurde. Betroffen von diesem bisher bei seriösen Unternehmen verpönten Spamming waren anscheinend alle, die in der Vergangenheit per E-Mail eine Support-Anfrage an Microsoft gerichtet haben.

Spam ist nicht nur lästig, weil es die Postfächer verstopft und die Übertragungskosten steigert. Unverlangte Werbung per E-Mail ist von einigen Gerichten auch mit Werbung per Telefon, Fax, Btx und Telex gleichgesetzt worden. Diese ist nur zulässig, wenn aufgrund einer bestehenden Geschäftsbeziehung mit dem Einverständnis des Empfängers gerechnet werden darf oder von ihm die Werbung ausdrücklich erbeten wurde. Wenn die umstrittene EU-Richtlinie zu Spam tatsächlich verabschiedet wird, könnte sich das allerdings ändern.

Die einstweilige Verfügung ist noch nicht rechtswirksam, da der Antragsteller sie Microsoft noch nicht zugestellt hat. Knapp einen Tag, nachdem die gesetzte Frist abgelaufen war, habe Microsoft jetzt auf die Abmahnung reagiert, sagte der Rostocker Rechtsanwalt Stephan Ackermann. "Der Microsoft-Anwalt wollte uns anbieten, die Unterlassungserklärung zu unterschreiben." Egal, ob der Anwalt nun auf Microsofts Angebot eingeht oder dem Unternehmen die einstweilige Verfügung zustellt, das Ergebnis bleibt sich gleich. Microsoft wird nur verpflichtet, diesem einen Empfänger keine E-Mail-Werbung zuzustellen. Eine einstweilige Verfügung, die die Wiederholung dieser Werbeaktion insgesamt verbietet, könnte nur ein anderes Online-Reisebüro als direkter Mitbewerber erwirken. (anm)