Millionenstrafe fĂĽr Telefonspam-Nazi

Falsche Rufnummern anzuzeigen kann in den USA strafbar sein. Das gilt auch, wenn die Nummern Nazi-Codes sind. Das Recht auf freie Meinungsäußerung greift nicht.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 72 Kommentare lesen
Schwarzes Wählscheibentelefon
Lesezeit: 2 Min.

Fast zehn Millionen US-Dollar Strafe soll der US-amerikanische Neonazi Scott Rhodes zahlen, weil er bei rassistischen Spam-Anrufen seine Anruferkennung (Caller-ID) gefälscht hat. Das hat die US-Regulierungsbehörde FCC entschieden. Der Mann hat tausende US-Bürger automatisiert angerufen und mit aufgezeichneten Mitteilungen belästigt. Darunter waren ausländerfeindliche Lügen, rassistische Attacken auf Politiker, Versuche der Beeinflussung Geschworener sowie Drohungen gegen Journalisten.

Ursprünglich hätte der Täter sogar 12,91 Millionen Dollar für 6.455 bekannt gewordene Spam-Anrufe zahlen sollen. Für 1.496 der automatischen Anrufe konnte er jedoch nachweisen, eine ihm zuvor tatsächlich zugewiesene Rufnummer als Anruferkennung genutzt zu haben. Entsprechend hat die FCC die Strafe auf 9.918.000 Dollar (gut 8,2 Millionen Euro) reduziert – 2.000 Dollar pro Anruf. In den USA ist es verboten, die Anruferkennung zu fälschen, wenn man in dem Zusammenhang betrügen oder sonst Schaden zufügen möchte.

Vergeblich hat der Neonazi auf angebliche Behördenfehler sowie sein verfassungsrechtlich geschütztes Recht auf freie Meinungsäußerung gepocht: Die gefälschten Rufnummern seien nicht bloß irgendwelche Ziffern sondern enthielten bekannte Nazi-Codes. Daher, so Rhodes, stellten die falschen Telefonnummern selbst eine politische Mitteilung dar. Die Täuschung wäre durch sein Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt.

Das Argument ist zwar kreativ, aber aus Sicht der FCC nicht stichhaltig. Einerseits hatte der Täter an anderer Stelle behauptet, an der Auswahl der Rufnummern gar nicht beteiligt gewesen zu sein. Andererseits hat der oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten bereits in einem anderen Fall (Spence v. Washington) entschieden, dass die freie Meinungsäußerung nur dann geschützt ist, wenn der Äußernde einen bestimmten Inhalt übermitteln möchte und die Empfänger diesen Inhalt wahrscheinlich verstehen.

Weil Rhodes aber nicht dargelegt hat, dass seine Spam-Opfer die gefälschten Anruferkennungen als Nazi-Codes zu deuten wussten, erkennt die Regulierungsbehörde keinen Fall freier Meinungsäußerung. Sollte der Neonazi die knapp zehn Millionen Dollar Strafe nicht bis Mitte Februar begleichen, übernimmt das US-Justizministerium den Fall.

    • FCC-Bescheid 21-16 im Fall Scott Rhodes a.k.a. Scott David Rhodes, Scott D. Rhodes, Scott Platek, Scott P. Platek

(ds)