Millionenstrafe für slowakische Telekom-Tochter aufgehoben

Aus formalen Gründen hat ein Regionalgericht in Bratislava die 2005 verhängte Strafe für nichtig erklärt.

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Von
  • dpa

Das Regionalgericht Bratislava hat eine 2005 gegen die Deutsche Telekom-Tochter Slovak Telekom (ST) verhängte Millionenstrafe aufgehoben. Das staatliche Antimonopolamt (PMU) hatte der ST wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung eine Strafe von umgerechnet 22,7 Millionen Euro auferlegt. Am Donnerstag erklärte das Gericht diese aus formalen Gründen für nichtig.

Das Antimonopolamt kritisierte am Freitag die Gerichtsentscheidung als "unzureichend begründet und inkompetent". Dennoch werde das Amt die Entscheidung "akzeptieren, weil es gesetzlich dazu verpflichtet" sei. Die Pressesprecherin der Slovak Telekom wies darauf hin, dass gegen die Gerichtsentscheidung kein weiteres Rechtsmittel zulässig sei.

Das PMU hatte die Bestrafung der Slovak Telekom vor zwei Jahren damit begründet, dass diese potenziellen Konkurrenten die Mitbenutzung ihrer Festnetz-Telefonleitungen unzulässig erschwert habe. Der ST gehört bis heute das einzige landesweite Telefon- Leitungsnetz. (dpa) / (anw)