Missing Link: Telekommunikationsüberwachung, das polizeiliche Kompetenzzentrum und der Datenschutz

Seite 6: Kann ein GKDZ unter der Federführung ausgerechnet Sachsens funktionieren?

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Aden etwa schien es "äußert bedenklich, den Sitz dieser Institution für ein Bundesland vorzusehen, das noch kein Informationsfreiheitsgesetz verabschiedet hat." Der Thüringer Innenminister Holger Poppenhäger (SPD) sagte, er habe von dem GKDZ durch einen Bericht der Sächsischen Zeitung erfahren und sei bis dato absolut ahnungslos gewesen.

Am detailliertesten argumentierte Klaus Bartl, damaliger Abgeordneter von DIE LINKE im sächsischen Landtag. Er sagte am 13.12.2017 im Sächsischen Landtag: Wir sind "in Sachsen reichlich gesegnet – falsch, reichlich geplagt – mit Präzedenzfällen fatal unsensiblen Umgangs mit Telekommunikationsüberwachung, Stichworte: "Handygate" im Februar 2011 im Zusammenhang mit einem der größten Naziaufmärsche in der Landeshauptstadt Dresden, Ausforschung von Handys im Fall Pfarrer König oder, ganz aktuell, die massenhafte Überwachung von Mobilfunkgeräten im Kontext mit Ermittlungen wegen vermeintlicher Bildung einer kriminellen Vereinigung im Umfeld des Fanprojekts Chemie Leipzig mit direkter Betroffenheit von Abgeordneten, Journalisten, Rechtsanwälten usw."

Was Lothar König betrifft, soll die Polizei sogar Videos bearbeitet haben, um ihn zu belasten. Die Autorin dieses Artikels ist seit Jahren immer wieder bei unterschiedlichen Behörden unterwegs zum Thema Polizei und IT. Bei diesem Artikel lief einiges anders als sonst, zum Beispiel durfte dieses Gespräch in Leipzig nicht mitgeschnitten werden.Als hegten in Sachsen Sicherheitsbehörden auf der einen und Presse und Öffentlichkeit auf der anderen Seite einander ein gewisses Misstrauen gegenüber.

Auch im Westen entsteht so ein Zentrum wie das GKDZ: das Rechen- und Dienstleistungszentrum TKÜ (RDZ TKÜ) der Norddeutschen Küstenländer. Es soll (Stand 01/2019) Ende 2020 in Wirkbetrieb gehen, im April 2016 schon unterzeichneten die teilnehmenden Länder einen Staatsvertrag; neben Niedersachsen (federführend) Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern.

Vielleicht muss man sich generell auf mehr Kooperationen zwischen unterschiedlichen Polizeibehörden einstellen. Das kann bei der Prävention und Aufklärung von Verbrechen helfen, aber was macht es mit dem Datenschutz? Selbst wenn es in Sachsen gut läuft: Wenn fünf Länder sich einen zentralen Spezialistenpool teilen, dann wissen dessen Angehörige fast zwangsläufig mehr, als vom Datenschutz beabsichtigt.

Und was wird aus der Rivalität zwischen Behörden, wenn diese zusammenarbeiten in einer gemeinsamen Organisation? Diese Rivalität, die einer der Gründe war, dass der NSU so lange morden konnte? Einer Rivalität, die der erste Bundesdatenschützer Hans Peter Bull aber auch als einen gewissen Garant für Datenschutz betrachtet?

Die Datenschützer der GKDZ-Trägerländer wünschen sich für die Zukunft jedenfalls: "Eine aktive Information durch das GKDZ über den Fortgang der Planung und deren Stand vor wesentlichen weiteren Schritten. Ein Feedback zu Kritik/Anmerkungen der Landesbeauftragten. Die Einhaltung der ohnehin geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben (z. B. Vornahme Datenschutzfolgenabschätzung, im Wirkbetrieb z. B. Meldung von Datenschutzverstößen)." (bme)