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Missweisende WLAN-Werbung führt zu Kaufpreiserstattung

Ernst Ahlers

Im Vergleich nach einer Sammelklage bietet Belkin US-Kunden 50 Prozent Rabatt für einen Neukauf oder die Erstattung des Kaufpreises an.

Mit großgedruckten Bruttodatenraten zu werben ist bei WLAN [1]-Herstellern gang und gäbe, denn beispielsweise 54 MBit/s bei Produkten nach dem IEEE [2]-Standard 802.11g [3] machen mehr Eindruck als die auf Anwendungsebene unter günstigen Umständen erreichbaren 25 MBit/s. Diese Praxis stieß Kunden in den USA sauer auf, was zu einer Sammelklage gegen den Hersteller Belkin führte.

Offensichtlich hatten die Konsumenten vor Gericht gute Karten: Belkin vergleicht [4] sich jetzt lieber mit den Käufern, als den Streit auszufechten. Betroffen sind 37 WLAN-Produkte vom 802.11b [5]-USB-Adapter F5D6050 bis zum Pre-N-Router F5D8230-4, zwischen Oktober 2002 und Februar 2007 erstanden wurden. Besitzer dieser Geräte können sich innerhalb eines Jahres für bis zu zwei Produkte den Kaufpreis erstatten lassen oder bis zu drei 50-Prozent-Rabattcodes für einen Neukauf erhalten.

Ähnliches war Netgear vor anderthalb Jahren widerfahren [6]. Seit einiger Zeit weisen bei vielen Geräten halbwegs leicht erkennbare Fußnoten auf den Unterschied zwischen Brutto- und Nettodatenrate hin. (ea [7])


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https://www.heise.de/-172980

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[1] http://www.heise.de/glossar/entry/Wireless-Local-Area-Network-395526.html
[2] http://www.heise.de/glossar/entry/Institute-of-Electrical-and-Electronics-Engineers-398237.html
[3] http://www.heise.de/glossar/entry/IEEE-802-11g-396023.html
[4] http://www.belkin.com/class_notice/classnotice.asp
[5] http://www.heise.de/glossar/entry/IEEE-802-11b-396015.html
[6] https://www.heise.de/news/Netgear-einigt-sich-in-Sammelklage-wegen-Geschwindigkeitsangaben-152396.html
[7] mailto:ea@ct.de