Netgear einigt sich in Sammelklage wegen Geschwindigkeitsangaben

In der Klage war Netgear vorgeworfen worden, dass der bei den WLAN-Geräten angegebene Datendurchsatz unter Alltagsbedingungen nicht zu erreichen sei.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 304 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.
Von
  • Jürgen Kuri

In einer Sammelklage in den USA wegen der Geschwindigkeitsangaben bei WLAN-Produkten hat sich Netgear mit den Klägern außergerichtlich geeinigt. In der Klage war Netgear vorgeworfen worden, gegen Verbraucherschutzgesetze und Gesetze gegen unlauteren Wettbewerb in Kalifornien verstoßen zu haben: Der bei den WLAN-Geräten von Netgear angegebenen Datendurchsatz sei unter Alltagsbedingungen nicht zu erreichen.

Netgear betont in der außergerichtlichen Einigung, die in einem Filing bei der US-Börsen- und Handelsaufsicht SEC bekannt gemacht wurde, man sei der Ansicht, gegen keine Gesetze verstoßen zu haben. In Zukunft sollen aber für Netgear-Produkte Geschwindigkeitsangaben unter Vorbehalt gemacht werden: Zusätzlich wird der Hinweis aufgedruckt, die Datenraten resultierten aus den 802.11-Standards der IEEE. In den Spezifikationen sind die Bruttodatenraten angegeben, die realen Nettodatenraten liegen aber durch Protokolloverhead und je nach den Übertragungsbedingungen auf der Funkschnittstelle darunter. Auf diese Gegebenheiten soll in den Anzeigen von Netgear ebenfalls hingewiesen werden.

Die außergerichtliche Einigung zwischen den Klägern und Netgear umfasst zudem, dass Netgear die Gerichts- und Anwaltskosten zahlt und den Teilnehmern an der Sammelklage Rabatte von 15 Prozent einräumt. Außerdem wird Netgear Produkte im Wert von 25.000 US-Dollar an eine gemeinnützige Einrichtung spenden, die von der Firma selbst ausgewählt wird. (jk)