MobilCom lässt UMTS-Versteigerung gerichtlich prüfen

Fachleute zweifelten daran, dass die Lizenzgebühr rechtmäßig sei, so die MobilCom.

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  • dpa

Die Telefongesellschaft MobilCom aus dem schleswig-holsteinischen Büdelsdorf will die Rechtmäßigkeit der UMTS-Lizenzgebühr überprüfen. Hintergrund seien wiederholt von Experten geäußerte Zweifel am UMTS-Versteigerungsverfahren, teilte die MobilCom am Mittwochabend mit. Im Interesse der MobilCom AG Shareholder habe das Unternehmen fristgerecht Widerspruch gegen den Gebührenbescheid der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post eingereicht, hieß es. Die Lizenzgebühr habe man unter Vorbehalt fristgerecht bezahlt.

Die MobilCom hatte für 16 Milliarden Mark eine Lizenz erhalten. Die spektakuläre Versteigerung der begehrten UMTS-Lizenzen war nach knapp drei Wochen am 18. August mit einem Rekordergebnis zu Ende gegangen. Das Bietergefecht mit 173 Runden spült 98,8 Milliarden DM in die Kasse von Bundesfinanzminister Hans Eichel. Alle verbliebenen sechs Bewerber sicherten sich eine Lizenz für den Mobilfunk der Zukunft.

Fachleute zweifelten daran, dass die Lizenzgebühr rechtmäßig sei, so die MobilCom. Möglicherweise lägen Verstöße unter anderem gegen das Haushaltsrecht, das Grundgesetz, das Kartellgesetz, die deutsche Finanzverfassung, die europarechtlichen Anforderungen an die Vergabe der Lizenzen sowie gegen Art. 10 der EU-Lizenzrichtlinie vor. Außerdem sei fraglich, ob der Staat als Mehrheitsaktionär des Mutterkonzerns eines Wettbewerbers mit dem Versteigerungsverfahren eine Wettbewerbsverzerrung erzeugt habe. (dpa)/ (cp)