Mobilfunk-Masten bleiben in Bayern genehmigungsfrei

Sendeanlagen für den Mobilfunk können in Bayern weiterhin ohne Genehmigung errichtet werden, wenn sie weniger als zehn Meter hoch sind.

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  • dpa

Sendeanlagen für den Mobilfunk können in Bayern weiterhin ohne Genehmigung errichtet werden, wenn sie weniger als zehn Meter hoch sind. Der Wirtschaftsausschuss des Bayerischen Landtags stimmte am Donnerstag in München gegen einen Gesetzentwurf der Grünen-Fraktion, mit dem die Regelung aufgehoben werden sollte. Ziel des Gesetzentwurfes sei es gewesen, die "Heimlichtuerei" beim Bau von Sendemasten zu beenden, sagte der Wirtschaftsexperte der Fraktion, Martin Runge.

Runge argumentierte nach eigenen Angaben bewusst nicht mit offenen Fragen zu möglichen Gesundheitsrisiken durch die Mobilfunkanlagen. Es gehe vor allem darum, den Städten und Gemeinden bessere Planungsmöglichkeiten zu eröffnen und die Betreiber zu Kooperationen zu bringen. Von insgesamt 6.000 derartigen Anlagen im Freistaat seien bisher nur 600 genehmigungspflichtig gewesen. In Orten mit weniger als 5.000 Einwohnern würden nur etwa ein Drittel der Sendeanlagen von mehreren Anbietern genutzt, sagte Runge.

Die SPD-Fraktion habe den Entwurf abgelehnt, weil damit eher das Gegenteil des Gewollten erreicht würde, sagte die Abgeordnete Waltraud Schmidt-Sibeth. Eine Genehmigungspflicht könnte ausschließlich nach dem Baurecht erfolgen. Die SPD setze mehr auf die geplante neue Bundesimmissionsschutz-Verordnung, mit der die Grenzwerte für Strahlung verschärft und die Mobilfunkbetreiber zur Kooperation mit den Gemeinden verpflichtet werden sollen.

Auch der Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses, Adolf Dinglreiter (CSU), sagte, das Problem sei nur auf Bundesebene zu lösen. Das Baurecht sei dazu ungeeignet. Das Thema Sendeanlagen werde in der CSU-Fraktion sehr ernst genommen. In einem Gespräch hätten die Unternehmer der Mobilfunkbranche zugesagt, die Kommunen künftig freiwillig über ihre Vorhaben zu informieren. (dpa) / (jk)