Mobilfunkanbieter verschreiben sich dem Jugendschutz

T-Mobile, E-Plus, Vodafone und andere deutsche Mobilfunkanbieter haben einen Verhaltenskodex entwickelt, um Kinder und Jugendliche vor "entwicklungsgefährdenden und -beeinträchtigenden" Inhalten zu bewahren.

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T-Mobile Deutschland, Vodafone D, E-Plus, O2 Germany, Mobilcom, Debitel, Phone House Telecom und Talkline haben einen Verhaltenskodex für ihren Jugenschutz entwickelt. Er enthalte gemeinsame Standards, mit denen die Mobilfunkanbieter dafür sorgen wollen, dass "entwicklungsgefährdende und -beeinträchtigende mobile Informations- und Kommunikationsangebote" von Kindern und Jugendlichen nicht wahrgenommen werden können, teilt Vodafone mit. Außerdem regle er die mobile Nutzung von Chatrooms und den Download von Filmen und Spielen unter Jugendschutzaspekten. Weiter sollen Jugendschutzbeauftragte eingesetzt werden. Die Initiative geht auf eine Jugendschutzvereinbarung zurück, die die beteiligten Unternehmen laut Mitteilung im Sommer 2005 unterzeichnet haben. Der Kodex soll entsprechend der technischen Entwicklung im Mobilfunk regelmäßig fortgeschrieben werden.

Die Mobilfunkanbieter verpflichten sich, selbst keine gesetzlich unzulässigen Inhalte wie Propaganda für verfassungswidrige Organisationen, Volksverhetzung, Aufforderungen zu Straftaten, Kinder- und Gewaltpornografie zu verbreiten. Die mit ihnen vertraglich verbundenen Anbieter von Inhalten sollen zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften verpflichtet werden. Pornografische oder andere mobile Angebote sollen nur Erwachsenen in geschlossenen Benutzergruppen im Rahmen eines Altersverifikationssystems angeboten werden. Dazu werde etwa bei Abschluss eines Mobilfunkvertrags eine Volljährigkeitsprüfung erfolgen und der Nutzer sich vor dem Zugriff auf das Angebot eindeutig authentifizieren.

Eltern solle es möglich sein, Mobilfunkanschlüsse ihrer Kinder für entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte sperren zu lassen. Die Rufnummern der gemeldeten Anschlüsse würden in einer Blacklist gespeichert. Auch soll die Werbung für solche Inhalte strikt von Angeboten für Kinder und Jugendliche getrennt werden. Chatroom-Betreiber müssen bei Hinweisen auf problematische Beiträge sofort reagieren und gesetzeswidrige Beiträge löschen.

Die geplanten Jugendschutzbeauftragten sind als Ansprechpartner für Kunden und Interessierte in Sachen Jugendschutz gedacht. Sie sollen bei der Vorbereitung und Gestaltung von Angeboten und bei allen Entscheidungen zum Thema Jugendschutz beteiligt werden. Den Ausbreitungsgrad von Mobiltelefonen unter Kindern und Jugendlichen dokumentiert jüngst das "LBS-Kinderbarometer". Demnach haben fast drei Viertel der Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen ein Handy. (anw)