"Mobilix" darf wohl online bleiben

Im Rechtsstreit um die Marke "Mobilix" zeichnet sich eine Entscheidung ab.

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Von
  • Holger Bleich

Im Rechtsstreit um die Marke "Mobilix" zeichnet sich eine Entscheidung ab: In der heutigen mündlichen Verhandlung am Landgericht (LG) München I ließ der Richter kaum Zweifel daran, dass der französische Verlag Les Éditions Albert René im Rechtsstreit gegen Werner Heuser, Betreiber der Website Mobilix und Anbieter von Infos zum Thema Unix auf Notebooks, den Kürzeren zieht.

Les Éditions Albert René hatte Heuser im vergangenen Jahr aufgefordert, auf seine Marke "Mobilix" wegen der Ähnlichkeit zu der berühmten, ebenfalls markenrechtlich geschützten Comicfigur "Obelix" zu verzichten. Als Heuser ablehnte, reichte der Verlag im Januar dieses Jahres eine Klage beim Landgericht München ein, in der er nicht nur die Löschung der Marke "Mobilix", sondern auch Schadensersatz wegen der Nutzung der Marke forderte.

Der Anwalt der Franzosen wies darauf hin, dass bei Mobilix "in phonetischer Hinsicht trotz der Ergänzung M" eine hohe Ähnlichkeit zu "Obelix" bestehe. Bei dem Buchstaben M handle es sich um einen "weichen, kaum hörbaren Lippenlaut, der klanglich praktisch untergeht". Außerdem führe die deutsche Marke zu einer vermeidbaren Verwässerung der berühmten Marke "Obelix", "die der Klägerin nicht zumutbar ist".

Zwar wird das mündliche Urteil in dem Fall erst am 17. Juli bekannt gegeben, aber der Tenor ist deutlich. Das Wort "Mobilix" beinhalte den beschreibenden Begriff "mobil". Man denke eher an Mobilität als an Obelix, wenn man "Mobilix" höre. Außerdem agiere der Website-Betreiber in einem ganz anderen Umfeld als der Verlag, sodass eine Ausbeutung des guten Rufs auszuschließen sei, argumentierte der Richter.

Die Kanzlei [www.jbb.de JBB], die Heuser in dem Rechtsstreit verteidigte, zeigte sich hoch zufrieden mit dem Ausgang der heutigen Verhandlung: Der Fall "Mobilix" habe eine große Bedeutung für die Open-Source-Gemeinde in Deutschland, sagte Rechtsanwalt Till Jaeger. Bisher hätten Website-Betreiber in ähnlich gelagerten Fällen meist eine Auseinandersetzung vor Gericht gescheut. (hob)