Monopolkommission empfiehlt Lockerung der Telekom-Regulierung

Eine Aufhebung der Vorabregulierung der Telekom-Entgelte komme aber nur bei Inlands- und Auslandsferngesprächen in Betracht; im Ortsnetz und bei der Teilnehmeranschlussleitung gebe es noch keinen stabilen Wettbwerb.

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Von
  • Jürgen Kuri

Die Monopolkommission hat wegen des zunehmenden Wettbewerbs in der Telekommunikation in Teilbereichen eine weitere Lockerung der Regulierung empfohlen. Die Kommission dient als Beratungsorgan der Bundesregierung in Fragen des Wettbewerbs. Obwohl die Deutsche Telekom noch marktbeherrschend sei, sollte "die Aufhebung der gesetzlich vorgesehenen Vorab-Genehmigung von Endkundentarifen bei Fern- und Auslandsgesprächen ins Auge gefasst werden", sagte der Vorsitzende der Kommission, Martin Hellweg. Die Monopolkommission kommt in einem Sondergutachten "Telekommunikation und Post 2003" zu dem Ergebnis, dass "die Wettbewerbsentwicklung im Bereich der Telekommunikation deutlich positiver verlaufen ist, als noch vor zwei Jahren zu erwarten war". Bei der Post sieht sie dagegen der "Wettbewerb nach wie vor durch die Exklusivlizenz der Deutschen Post gelähmt".

Im Telekommunikationssektor habe die Telekom-Konkurrenz den Marktanteil bei Inlands-Ferngesprächen 35 % und bei den Auslandsgesprächen 43 % steigern können. Außerdem ist die Zeit der großen Pleiten wohl vorbei: Die Monopolkommission ist der Ansicht, dass der größere Teil der neuen Anbieter nicht nur weiter existieren könne, sondern im Verlauf der Konsolidierung auf dem Telecom-Markt sogar die wirtschaftliche Lage habe verbessern können. Deshalb empfehle die Kommission die Aufhebung der gesetzlichen Vorab-Regulierung bei Fern- und Auslandsgesprächen. Allerdings müssten Vorkehrungen gegen Missbrauchspotenziale getroffen werden, die sich aus der Übermacht der Telekom bei der Teilnehmenranschlussleitung ergeben. "Ideal hierfür wäre eine strukturelle Trennung der Geschäftsaktivitäten der Deutschen Telekom AG", wagt sich die Kommission an Empfehlungen für die Struktur des Konzerns.

Ganz anders beurteilt die Kommission die Situation bei Ortsgesprächen und bei der Teilnehmernanschlussleitung aus. Zwar habe Call-by-Call im Ortsnetz zu einer Besserung der Situation geführt, der Wettbewerb sei aber noch nicht selbsttragend, sondern regulationsbedingt. Und bei der "letzten Meile" gebe es nach wie vor keinen nennenswerten Wettbewerb. Deshalb könne man in diesem Bereich ebenso wie bei der Zusammenschaltung von Netzen und der Gesprächsdurchleitung in Netzen von Konkurrenten keine Aufhebung der Regulierung empfehlen. (jk)