Mündliche Verhandlung im Fall Heise vs. Symicron
Im Rechtsstreit zwischen dem Verlag Heinz Heise und der Ratinger Firma Symicron um die Nutzung des Begriffs "Explorer" zeichnet sich eine Entscheidung gegen Symicron ab.
Im Rechtsstreit zwischen dem Verlag Heinz Heise, vertreten durch die Kanzlei Krieger, Froese & Kollegen, und der Ratinger Firma Symicron zeichnet sich eine Entscheidung ab. Heute Vormittag fand vor dem Oberlandesgericht (OLG) Köln die mündliche Berufungsverhandlung statt. Prozessbeobachter berichteten, dass die Richter die Argumentation und Beweisführung von Symicron nicht nachvollziehen wollten und somit voraussichtlich dem Urteil aus der ersten Instanz folgen werden.
Im Dezember 2001 hatte das Landgericht Köln eine Klage von Symicron gegen den Verlag teils für unzulässig erklärt, teils abgewiesen. Darin wurde versucht, dem Verlag Heinz Heise zu untersagen, "die Kennzeichnung 'Explore2fs' und/oder 'HFVExplorer' im geschäftlichen Verkehr für eine Software auf einer CD-ROM" als Beilage zur Zeitschrift c't zu nutzen. Außerdem verlangte Symicron Schadensersatz für die Nutzung des Begriffs durch den Verlag. Die beiden Freeware-Systemtools mit diesen Namen befanden sich unter mehr als 350 Programmen auf der "c't-Shareware-Kollektion 2/2000", die der c't-Ausgabe 14/00 beilag.
Die Richter am OLG Köln hielten heute den Vortrag von Symicron zur Nutzung der Marke "Explorer" für nicht ausreichend. Sie verneinten eine Verwechslungsgefahr der von c't auf der CD-Beilage genutzten Begriffe mit der eingetragenen Marke "Explorer". Da Symicron trotz insoweit eindeutiger Hinweise des Gerichts die Berufung nicht zurückgezogen hat, wird das Gericht ein Urteil in dieser Sache voraussichtlich am 17. Juli verkünden.
Die Richter erkannten im vorliegenden Fall keine grundsätzliche Rechtsfrage, die einer Klärung durch das oberste Gericht bedürfe. Folglich wird das Verfahren in dieser Instanz vermutlich sein Ende finden. Es ist unwahrscheinlich, dass die Parteien die Möglichkeit haben werden, den Rechtsstreit vor den Bundesgerichtshof zu tragen. (hob)