Multimedia-Gesetz in Kraft

Seit heute ist das Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetz (IUKDG), oft als Multimedia-Gesetz bezeichnet, in Kraft.

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Von
  • Norbert Luckhardt

Seit heute ist das Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetz (IUKDG), oft als Multimedia-Gesetz bezeichnet, in Kraft. Das IUKDG regelt Nutzung und Datenschutzaspekte sogenannter Teledienste, zu denen insbesondere auch das Internet zählt. Darüber hinaus beinhaltet es das "Gesetz zur Digitalen Signatur", das den Weg zu einem rechtssicheren elektronischen Handel ebnen soll.

Pünktlich zum Inkrafttreten meldeten sich nochmals die Kritiker des IUKDG zu Wort. Dr. Manuel Kiper, forschungs- und postpolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion im Bundestag (http://www.gruenebt.de/) nannte das Gesetz eine "grandiose Fehlleistung": Es werde keine Rechtssicherheit bringen, sondern die Gerichte bemühen. Verbraucher- und Datenschutz blieben "symbolisch".

Von Seiten der Industrie wurden die Datenschutz-Bestimmungen des IUKDG hingegen auch schon mal als überzogen bezeichnet. Ein IBM-Sprecher beklagte den "Versuch, von Deutschland aus das Internet zu regeln"; ähnliches verlautete aus dem Hause Netscape. Angesichts der Haltung von US-Unternehmen zur amerikanischen Vorreiterrolle in Sachen Netzzensur und Krypto-Kontroverse gleichen solche Worte allerdings dem sprichwörtlichen Steinwurf aus dem Glashaus.

Wer sich selbst ein Bild über die neuen Bestimmungen machen möchte, kann das IUKDG im Internet begutachten oder auf die heimische Festplatte laden (http://www.iid.de/rahmen/iukdgbt.html); an gleicher Stelle befinden sich Links auf Bundestagsprotokolle und eine Kurzdarstellung des Gesetzes. Ein Telepolis-Artikel über Debatte und Hintergründe steht auf unserem Server unter http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/1220/1.html (nl)