Musikindustrie geht gegen Torrent-Tracker vor

Die Musikbranche hat die Stilllegung von drei großen Trackern im Bittorrent-Netzwerk erreicht. Das Landgericht Hamburg erließ zudem eine Verfügung, dass der Hoster die Namen der Betreiber herausrücken muss.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 110 Kommentare lesen
BitTorrent

(Bild: dpa, Sebastian Widmann/Archiv)

Lesezeit: 2 Min.

Die Musikbranche hat beim Hamburger Landgericht eine Einstweilige Verfügung gegen den Hoster zweier Bittorrent-Tracker erwirkt, der nun die Daten seiner Kunden herausgeben soll. Zuvor hatte das Unternehmen die bei ihm gehosteten Websites PublicBittorrent.com und istole.it vom Netz genommen, nachdem die Betreiber eine Frist verstreichen ließen, urheberrechtlich geschütztes Material von der Seite zu entfernen. Auch der Tracker OpenBittorrent sei auf Betreiben der Rechteinhaber vom Netz genommen worden, teilte der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) mit.

Die drei Websites wurden schon Anfang des Jahres abgeschaltet. Sie gehörten zu den größten Trackern, die als wichtige Instanzen im Bittorent-Netzwerk Angebot und Nachfrage zusammenbringen. Während die Musikindustrie bisher eher gehen Suchseiten wie "The Pirate Bay" vorgegangen sei, sagte BVMI-Chef Florian Drücke, werde der Fokus nun auf die Tracker erweitert. "Ohne die Tracker, die Anbieter und Suchende überhaupt erst miteinander verbinden, sind illegal angebotene Inhalte erheblich schwerer zu finden."

Der von der einschlägig erfahrenen Hamburger Kanzlei Rasch vertretene Rechteinhaber hatte den Hoster auf Urheberrechtsverletzungen durch die Tracker hingewiesen. Der Hoster habe daraufhin seine Kunden aufgefordert, die Vermittlung bestimmter Dateien zu unterlassen. Dies sei durch eine "Blacklist" mit den Hashes bestimmter Torrents ohne weiteres möglich, betont die Kanzlei. Nachdem die Betreiber nicht auf eine Fristsetzung des Hosters reagierten, schaltete dieser die Websites ab.

Die Musikbranche will nun weiter gegen die Betreiber vorgehen und hat eine Einstweilige Verfügung gegen den Hoster erwirkt. Das Landgericht Hamburg hat das nicht genannte Unternehmen per Beschluss vom 12. Januar angewiesen, den Klägern die Namen der mit den Trackern in Verbindung stehenden Kunden zu offenbaren. Dem sei der Hoster auch bereits nachgekommen, heißt es beim BVMI. Dem oder den Betroffenen drohen nun zivilrechtliche Ansprüche der Rechteinhaber und ein Strafverfahren. (vbr)