Musikindustrie will vier Mark pro CD-R (Update)

Das Bundesministerium der Justiz schließt eine Urheberrechtspauschaule auf CD-Rohlinge nicht aus.

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Von
  • Christian Rabanus

Mit etwas Pech könnten sich schon bald alle CD-Rohlinge deutlich verteuern – nämlich dann, wenn auf die Silberscheiben die schon bei Musikkassetten, Videokassetten und Musik-CD-Rohlingen übliche Abgabe entsprechend dem Urhebergesetz fällig wird. Diese Abgabe, die für das private Kopieren von urheberrechtlich geschützten Werken erhoben wird, liegt bei den letztgenannten drei Medien zwischen 12 und 17 Pfennigen pro Stunde Aufnahmekapazität. Die Abgaben fließen über die Verwertungsgesellschaften den Rechteinhabern zu.

Dass normale CD-Rohlinge für Daten, auf die man auch Musik aufnehmen kann, von urheberrechtlichen Regelungen nicht erfaßt werden, ist der International Federation of the Phonographic Industry (IFPI) und anderen Verbänden schon lange ein Dorn im Auge. Torsten Braun vom IFPI erklärte gegenüber der Tageszeitung Die Welt, dass im Kaufpreis einer bespielten CD durchschnittlich acht Mark Lizenzgebühren enthalten seien. Rund die Hälfte aller CD-Rohlinge werde zum Kopieren von Musik-CDs verwendet, also sei eine Abgabe von vier Mark pro CD-R angemessen. Für die Kunden würde dies eine Preissteigerung von derzeit rund ein bis zwei Mark pro Rohling auf fünf bis sechs Mark bedeuten.

Auf freiwilliger Basis gibt es seit kurzem eine Urheberrechtsabgabe. Die deutsche Musikindustrie einigte sich im Mai mit den Rohlingherstellern auf eine Abgabe von 12 Pfennig pro Stunde Aufnahmekapazität. Eine gesetzliche Verpflichtung für diese Abgabe gibt es noch nicht. Christian Arns, Sprecher des für das Urheberrecht zuständigen Justizministeriums, sagte auf Anfrage von c't, dass es derzeit von Seiten des Justizministeriums auch keine offiziellen Pläne in Richtung einer Änderung des Urheberrechts gebe. Mutmaßungen der Welt, dass im nächsten Vergütungsbericht, der dem Bundestag im Sommer vorgelegt werden soll, eine Abgabepflicht für alle CD-Rs vorgeschlagen werde, wollte Arns nicht kommentieren. Allerdings bestätigte er, dass an Justizministerin Herta Däubler-Gmelin der Wunsch nach einer solchen Abgabe schon oft herangetragen worden sei. Die Ministerin habe ein solches Ansinnen bislang "nie in Bausch und Bogen verworfen". (chr)