Musk: Twitter bricht mit seinem Auskunftsverhalten Übernahme-Bedingungen

Weil Twitter nicht seinen Verpflichtungen aus dem Übernahmevertrag nachkomme, behält sich Elon Musk vor, die Transaktion abzublasen.

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(Bild: Rokas Tenys/Shutterstock.com)

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Elon Musk hat Twitter einen Bruch der Bedingungen für die milliardenschwere Übernahme des Kurzmitteilungsdienstes vorgeworfen. In einem offenen Brief seiner Anwälte vom Montag hieß es, Twitter weigere sich, von Musk eingeforderte Daten zu Spam- und Fake-Nutzerkonten auf der Plattform herauszugeben. Twitter sei laut den Bedingungen des Übernahmegeschäfts aber dazu verpflichtet, Daten und Informationen zu liefern, die Musk mit Bezug zur Transaktion einfordere.

Twitter habe lediglich angeboten, zusätzliche Details zu seinen Testmethoden bereitzustellen, heißt es in dem Brief, der von der US-Börsenaufsicht Securities and Exchange Comission veröffentlicht wurde (PDF). Das sei gleichbedeutend damit, dass Twitter Musks Datenanfragen ablehnt. Musk habe Twitter verdeutlicht, dass er dessen Testmethoden nicht für ausreichend hält, er müsse seine eigene Analyse durchführen, dafür benötige er Daten.

Anders als von Twitter dargestellt gelte diese Auskunftspflicht nicht nur für ganz beschränkte Zwecke. Musk behält sich den Angaben zufolge auch das Recht vor, das Übernahmevorhaben wieder abzublasen. Die Twitter-Aktie sackte vorbörslich in New York um 6,3 Prozent ab.

Musk bezweifelt öffentlich die Angaben von Twitter zur Anzahl von Spambots und Fake-Accounts. Der Chef des Elektroauto-Herstellers Tesla hatte sich zuvor mit dem Unternehmen darauf geeinigt, Twitter für 54,20 US-Dollar je Aktie zu übernehmen. Bei Kursen von um die 40 Dollar sind die Anleger derzeit aber offenbar sehr skeptisch, ob es wirklich zu einer Übernahme kommt.

Elon Musks geplante Übernahme von Twitter wird immer wieder mit einer Rückkehr Trumps auf die Plattform in Verbindung gebracht, dessen Sperre hat Musk kritisiert. Allerdings ist es Trump untersagt, Inhalte, die er auf seinem eigenen sozialen Netzwerk Truth Social veröffentlicht, innerhalb von sechs Stunden danach auf einem anderen Portal zu veröffentlichen. Außerdem sei er "generell verpflichtet", dort zu posten.

(anw)