NFTs und Social-Media-Boosts in Apps: Apple fordert Provision ein

Apple steckt bei In-App-Käufen bis zu 30 Prozent des Preises ein. Das gilt auch für NFTs und das Pushen von Social-Media-Inhalten, stellt der Konzern klar.

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(Bild: mundissima/Shutterstock.com)

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Apple hat sein App-Store-Regelwerk überarbeitet. Die Änderungen sollen Kunden besser schützen, neue Funktionen unterstützen und Entwicklern dabei helfen, so "smooth" wie möglich durch den Zulassungsprozess zu kommen, teilte das Unternehmen mit. Zwei der größten Ergänzungen wurden im umstrittenen Passus 3.1.1 vorgenommen, der In-App-Käufe abdeckt. Diese dürfen in iOS-Apps – von wenigen Ausnahmen abgesehen – ausschließlich über Apples hauseigene Bezahlschnittstelle abgewickelt werden. Daran ist Apples Provision geknüpft: Bis zu 30 Prozent des Verkaufspreises behält der iPhone-Hersteller automatisch ein.

In den neuen Abschnitten stellt Apple nun klar, dass Apps zwar Non-fungible Tokes (NFTs) sowie darum gestrickte Dienste wie das Anzeigen, Übertragen sowie auch das "Minting" (sprich die Neuerstellung) verkaufen können, aber nur wenn das über Apples In-App-Kaufschnittstelle erfolgt. Die Darstellung von NFTs, die bereits im Besitz des Nutzers sind, ist ausschließlich dann erlaubt, wenn dadurch keine Funktionen in der App freigeschaltet wir. Die NFTs dürfen also nicht als eine Ersatzwährung verwendet werden. Apps, die NFT-Sammlungen zeigen, dürfen keine Links oder andere Möglichkeiten und Hinweise auf externe Kaufmöglichkeiten außerhalb der App integrieren.

Die zweite Ergänzung zielt auf soziale Netzwerke ab, die ein schnelles "Boosten" von Postings ermöglichen. Dienste wie TikTok, Instagram, Facebook oder Twitter bieten etwa an, Inhalte gegen Geld einem größeren Publikum zu zeigen. Ist das direkt in der App möglich, muss es über Apples In-App-Kaufschnittstelle abgewickelt und entsprechend Provision entrichtet werden. Eine Ausnahme macht Apple für "Werbeverwaltungs-Apps", über die ganze Werbekampagnen gesteuert werden. Hier werde die Werbung nicht in der App dargestellt und falle deshalb auch nicht unter die Regel, so Apple.

App-Anbieter laufen seit mehreren Jahren gegen Apples (und Googles) In-App-Kaufvorgaben Sturm, bislang aber noch mit wenig Erfolg. In ersten Ländern wie Südkorea ist großen App-Läden inzwischen gesetzlich verboten, eine bestimmte Bezahlschnittstelle vorzuschreiben – allerdings veranschlagen Apple und Google auch bei In-App-Einkäufen mit externen Bezahldiensten eine hohe Provision. Im großen US-Rechtsstreit zwischen Epic Games und Apple beginnt im November die Berufung. Auch die Europäische Kommission will die Praxis stoppen: Der Digital Markets Act untersagt Gatekeepern, die eigenen Bezahlschnittstellen vorzuschreiben.

(lbe)