NSA-Skandal: EU-Datenschützer fordern stärkere Geheimdienst-Kontrolle
Die "Artikel 29"-Gruppe der europäischen Datenschutzbeauftragten drängt im Lichte des NSA-Skandals darauf, die Nachrichtendienste an die Kandare zu nehmen. Eine unabhängige Aufsichtsinstanz soll weiteren Missbrauch verhindern.
Die Hüter der Privatsphäre der EU-Bürger, die in Brüssel in der sogenannten "Artikel 29"-Gruppe zusammenarbeiten, verlangen von der Politik endlich weittreichende Schlussfolgerungen aus dem NSA-Skandal. In einer Stellungnahme appellieren die europäischen Datenschutzbeauftragten deswegen an die Mitgliedsstaaten, eine größere Transparenz und Kontrolle über die Überwachungsaktivitäten ihrer Geheimdienste sicherzustellen.
Dahingehende Initiativen müssten ein Recht für Betroffene einschließen, über das Sammeln und die Verarbeitung ihrer Daten informiert zu werden, halten die Experten fest. Personenbezogene Informationen dürften nur unter angemessenen Schutzvorkehrungen weitergegeben werden.
Wirkliche Kontrolle
Um weiteren Missbrauch von Bespitzelungsprogrammen zu verhindern, ruft die Gruppe nach einer "effektiven und unabhängigen externen Kontrolle" von Geheimdiensten unter Einschluss von Datenschutzbehörden. Sie macht sich auch stark für einen raschen Abschluss der Verhandlungen über die geplante Datenschutz-Grundverordnung. Die müsse auch einen Artikel einschließen, wonach Bürger verpflichtend darüber aufgeklärt werden müssen, wenn öffentliche Behörden in den vergangenen zwölf Monaten auf ihre persönlichen Informationen zugegriffen haben. Kontrolleure müssten zudem das Recht haben, Datenflüsse zu stoppen.
Nicht weit genug gehen ihnen die Gespräche über ein transatlantisches Datenschutz-Abkommen im Bereich der Strafverfolgung. Dieses beziehe Geheimdienste nicht ein und enthalte breite Ausnahmen für die nationale Sicherheit, heißt es in dem Papier. Zudem bleibe die umfangreiche Datenverarbeitung in der Wirtschaft außen vor. Nötig sei daher ein umfassenderer internationaler Vertrag, der diese Lücken schließe, einfach durchsetzbar sei und starke Schutzgarantien vor Überwachungsaktivitäten biete.
Überwachung durch NSA und GCHQ ist rechtswidrig
Die Datenschützer betonen, dass die von der NSA und ihren Partnerdiensten wie dem britischen GCHQ durchgeführte massive, unterschiedslose und systematische Netzspionage mit dem geltenden Recht nicht vereinbar sei. Auch der Kampf gegen den Terrorismus oder andere große Bedrohungen für die innere Sicherheit könne solch tiefe Einschnitte in die Grundrechte nicht rechtfertigen.
Einschlägige Mittel müssten in einer demokratischen Gesellschaft den Prinzipien der Erfordernis und der Verhältnismäßigkeit genügen. Es gebe eine "starke Erwartungshaltung europäischer Bürger", dass ihre Bedenken rund um die verdachtsunabhängige Beschnüffelung ernst genommen und adressiert werden. (mho)