NSO-Spyware: Europaparlament untersucht Einsatz von Pegasus genauer

Das EU-Parlament wird sich doch dem Skandal widmen. Denn Polen und Ungarn sind womöglich nicht die einzigen Länder, in denen Pegasus illegal eingesetzt wurde.

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(Bild: T. Schneider/Shutterstock.com)

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Von
  • Monika Ermert

Die Konferenz der Präsidenten des Europaparlaments hat die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum illegalen Einsatz der Pegasus Spyware in den Mitgliedsstaaten beschlossen. Das teilten Sophie In’t Veld und Roza Thun von der Frakion der Liberalen im Parlament bei einer Pressekonferenz am Donnerstag mit, die seit dem vergangenen Jahr auf eine Untersuchung der Vorgänge gedrängt hatten.

Noch im September 2021 waren die europäischen Liberalen mit ihrem Vorstoß für eine parlamentarische Aufarbeitung zum Einsatz der von der israelischen Firma NSO vertriebenen Pegasus Spyware gescheitert, sagte In’t Veld. Pegasus erlaubt, wie die kanadische Organisation Citizen Lab und andere seit 2016 sukzessive aufdeckte, die Infiltration, Datenextraktion und Liveüberwachung der Kommunikation von Mobilgeräten.

Erst der Ende vergangenen Jahres bekannt gewordene Einsatz von Pegasus durch die polnische Regierung brachte das Fass schließlich zum Überlaufen, erläuterte In’t Veld. Polens PiS Partei hatte Pegasus im Wahlkampf gegen Oppositionspolitiker eingesetzt. Daher habe die Konferenz der Präsidenten nun die Aufarbeitung durch einen Untersuchungsausschuss beschlossen, so In’t Veld. Das Plenum werde in der kommenden Woche das detaillierte Mandat verabschieden.

12 Monate lang werden 38 Mitglieder Sachverständige, Betroffene und die Spyware einsetzenden Dienststellen zu Anhörungen laden, stellte Thun in Aussicht. Es gelte, die EU-Bürgerinnen und -Bürger gegen derartige illegale Ausspähung zu schützen, so die aus Polen stammende Abgeordnete.

Mitte Februar hatte der oberste Datenschützer der Union, der European Data Protection Supervisor, ein weitgehendes Verbot der Pegasus Spyware gefordert.

Die Kompetenzen des Untersuchungsausschusses im Europaparlament sind zwar begrenzt, räumte In’t Veld ein. So können Untersuchungsausschüsse des Europaparlaments Aussagen von Pegasus-Tätern nicht gegen den Willen der jeweiligen Regierungen erzwingen. Es sei aber wichtig, die Verstöße gegen EU-Datenschutz, EU-Wahlrecht, den Artikel 2 der EU-Verträge (Menschenwürde, Nichtdiskriminierung) aufzudecken. Zudem könnten die Anhörungen weitere Details zutage fördern. Denn mittlerweile müsse man davon ausgehen, dass weitere Staaten den Trojaner in illegaler Weise eingesetzt haben, sagte sie, und nannte zunächst Bulgarien.

Wie Pegasus in Deutschland von BKA und BND – welche die Beschaffung eingeräumt haben – eingesetzt werden, ist ebenfalls nicht abschließend geklärt.

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(kbe)