Nach Selektorenaffäre: BND fährt Datenstaubsauger deutlich zurück
Der BND hat 2015 seine Befugnis zur "strategischen Fernmeldeaufklärung" zielgerichteter eingesetzt als im Vorjahr. In seinem elektronischen Fangnetz blieben viel weniger Telekommunikationsverkehre hängen als 2014.
Der Bundesnachrichtendienst (BND) hat 2015 seine gesetzlich gestattete Internet- und Telefonüberwachung offenbar im Zusammenhang mit den parallel aufgeflogenen Affären rund um eigene illegitime Selektoren sowie von ihm genutzte "faule" Suchbegriffe der NSA neu ausgerichtet. Dies geht aus dem jetzt veröffentlichten Jahresbericht des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) des Bundestags zu sogenannten G10-Maßnahmen hervor.
Demnach verfingen sich im "Datenstaubsauger" des Auslandsgeheimdienstes, den dieser zur "strategischen Fernmeldeaufklärung" einsetzen und damit den Schutz des Fernmeldegeheimnisses aus Paragraph 10 Grundgesetz einschränken darf, im Untersuchungsraum insgesamt 1964 Telekommunikationsverkehre. 2014 waren es dagegen noch 25.209 vergleichbare Sprachtelefonate, E-Mails, SMS und Verbindungsdaten.
Suchvorgaben bei Terrorismus enger gefasst
Die Zahl der eingesetzten Suchmerkmale, mit denen der BND verdächtige Aktivitäten auf die Spur kommen soll, ging dabei nur leicht zurück. Im Gefahrenbereich "Internationaler Terrorismus" genehmigte die zuständige G10-Kommission des Bundestags 2105 im ersten Halbjahr 858, im zweiten 904 "ausschließlich formale Suchbegriffe". Anhand dieser Selektoren qualifizierten sich hier insgesamt 1132 Telekommunikationsverkehre, darunter vier Mails, 219 Telefonate, 892 Verbindungs- und Standortdaten und 17 SMS.
Allein in diesem Sektor waren im Vorjahr noch 14.604 Verkehre zusammengekommen. Vieles spricht daher dafür, dass der BND die Suchvorgaben deutlich enger gefasst und tatsächlich "strategischer" ausgerichtet hat. Im Ergebnis stuften die Auswerter der Behörde 2015 41 eingesammelte Datensätze als "nachrichtendienstlich relevant" ein. Die Vergleichszahl 2014 lag bei 63 Verkehren, was nicht für eine sonderlich hohe Qualität der damals viel höheren eingefangenen Datenmengen spricht.
Weniger Suchbegriffe bei "Proliferation"
Etwas anders gestaltet sich die Sache beim Gefahrenbereich "Proliferation und konventionelle Rüstung". Hier waren 2015 in der ersten Jahreshälfte 271 und in der zweiten 239 Suchbegriffe angeordnet und damit deutlich weniger als 2014, wo es noch 11.670 beziehungsweise 2087 waren. Dem Raster entsprachen 832 Telekommunikationsverkehre, bei 761 davon handelte es sich um E-Mails. 2014 kamen noch 10.588 Datensätze zusammen. Trotz des ganz anderen Größenverhältnisses werteten die Überwacher dieses Mal elf Verkehre genauer aus, während sie im Vorjahr nur zwei als wirklich relevant eingestuft hatten. Zum dritten Sektor "Illegale Schleusung" führt das PKGr für 2015 keine Zahlen an, er spielt traditionell keine große Rolle.
Dass der BND mit Selektoren im Rahmen der strategischen Fernmeldeüberwachung jahrelang entgegen der klaren Ansage von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) im großen Stil "Freunde" ausgespäht hatte, war zunächst im April 2015 auf Basis eines Beweisbeschlusses des NSA-Untersuchungsausschusses des Bundestags zutage gekommen. Eine Geheimdienstkontrolleurin aus dem Bundeskanzleramt kündigte im Herbst vorigen Jahres in dem Gremium an, dass die Regierungszentrale der Behörde noch präzisere Vorgaben für den Datenstaubsauger machen wolle. Amnesty International hat im November Verfassungsbeschwerde gegen das Instrument eingereicht; ein Grund dafür ist, dass die Überwachung von Ausländern so gut wie nicht eingeschränkt wird und der BND einschlägige Maßnahmen auch dem PGKr nicht vorlegen muss.
193 individuelle Überwachungsmaßnahmen
Das Kontrollgremium genehmigte dem BND, dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) zudem 2015 insgesamt 193 sogenannte individuelle Überwachungsmaßnahmen, mit denen diese ins Fernmeldegeheimnis eingreifen konnten. Das sind 25 weniger als 2014. Der Großteil davon entfiel mit 140 Anordnungen auf die Staatsschützer, auf Rang 2 folgt der BND mit 51 Genehmigungen. Das BfV war laut dem Bericht vor allem in den Bereichen Islamismus und dem "nachrichtendienstlichen Bereich" tätig. Der BND und der MAD hörten nur islamistische Gefährder ab. Zusammen überwachten die Agenten insgesamt 1502 Telekommunikationsanschlüsse im ersten und 1336 im zweiten Halbjahr.
Die quasi-richterlichen Prüfer des Bundestags haben parallel auch wieder einen zweiten Bericht zu Auskunftsverlangen der Geheimdienste nach dem Terrorismusbekämpfungsgesetz herausgegeben. BfV und MAD haben demzufolge 60 Auskunftsverlangen 2015 durchgeführt, von denen 114 Personen betroffen waren. Der überwiegende Teil davon ging an Telekommunikations- und Teledienstunternehmen sowie Finanzdienstleister. Schwerpunkt der Verfahren war wiederum der Islamismus. Dazu kamen 19 Einsätze des IMSI-Catchers, um Handys von 24 Personen zu orten oder abzuhören.
Die Zahl der Maßnahmen und der Betroffenen hat sich hier um jeweils zehn reduziert gegenüber 2014. Von 13 auf 18 erhöht hat sich dagegen die Summe der Auskunftsersuchen durch die Verfassungsschutzämter der Bundesländer. Niedrig bleibt die Zahl der Betroffenen, die über eine erfolgte Überwachung im Nachhinein benachrichtigt wurden. Das BfV informierte darüber 83 Personen, 152 vorläufig und 171 endgültig nicht. BND und MAD sahen von solchen Mitteilungen ganz ab. (axk)