Nächste Runde im Microsoft-Prozess schon im Mai

Der Microsoft-Prozess wird bereits am 24. Mai mit einer gerichtlichen Anhörung über das Strafmaß fortgesetzt.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 18 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Christian Persson

Der Microsoft-Prozess wird bereits am 24. Mai mit einer gerichtlichen Anhörung über das Strafmaß fortgesetzt. Das gab Bundesrichter Thomas Penfield Jackson nach einem Treffen mit den Anwälten der Streitparteien bekannt.

Die Regierungsanwälte haben nach diesem Plan bis zum 28. April Gelegenheit, ihre Forderung zur Bestrafung auf den Tisch zu legen. Microsoft kann darauf bis zum 10. Mai reagieren und Gegenvorschläge machen. Bis zum 17. Mai hat dann die Regierungsseite wiederum Gelegenheit, auf die neuen Vorschläge einzugehen, bevor am 24. Mai um 10 Uhr Ortszeit in Washington die Gerichtsverhandlung beginnt.

Eine Berufung könnte unter Umgehung der nächsten Instanz direkt an das Oberste Bundesgericht gehen, deutete Jackson an. Nächsthöhere Instanz wäre ansonsten ein Bundesberufungsgericht in Washington. Es hatte 1998 eine frühere Entscheidung Jacksons aufgehoben. Eine Umgehung der Instanz liegt daher wahrscheinlich nicht im Interesse von Microsoft. Ein Sprecher betonte, Microsoft erwarte eine "volle Berufung dieses Falles und dieses Urteils".

Gates hielt sich am Mittwoch im Weißen Haus auf. Er nahm an einem "Gipfel" mit führenden Vertretern der High-Tech-Industrie teil, zu dem Präsident Bill Clinton schon vor geraumer Zeit eingeladen hatte. Der Microsoft-Gründer ging in seiner Konferenz-Rede zur Bedeutung der Computer-Technologie für die Wirtschaftsentwicklung nicht direkt auf das Verfahren ein, sprach sich aber ausdrücklich für eine freie Marktwirtschaft aus. Gates und sein Chefmanager Steve Ballmer warben am selben Tag in ganzseitigen Zeitungsanzeigen um Vertrauen. Sie seien sich bewusst, "dass industrielle Führerschaft sowohl Chancen als auch Verantwortung mit sich bringt". (cp)