Netflix und Spotify: Preiserhöhungsklauseln sind unwirksam

Das Kammergericht Berlin hat Klauseln zur Preiserhöhung in den AGB von Netflix und Spotify für unwirksam befunden. Die Berufung der Tech-Firmen wurde abgelehnt.

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Dallas,,Texas/,United,States,-,05/10/2018:,(photograph,Of,Netflix,Logo

(Bild: Bernardo Ramonfaur/Shutterstock.com)

Lesezeit: 2 Min.

Klauseln zur einseitigen Preiserhöhung in den AGB von Netflix und Spotify sind nach Ansicht des Kammergerichts Berlin unwirksam. In zwei nicht rechtskräftigen Urteilen vom 15. November hat das Gericht die Berufung der beiden Tech-Firmen abgelehnt, teilte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mit.

In den AGB-Klauseln behalten sich Spotify und Netflix das Recht vor, unter bestimmten Voraussetzungen die Preise ihrer Abonnements zu erhöhen, ohne dafür die Zustimmung des Nutzers einholen zu müssen – etwa, wenn sich die Gesamtkosten für die Bereitstellung ändern. Dass die Abopreise auch sinken könnten, sehen die AGB dagegen nicht vor.

"Wir sind berechtigt, den Preis unserer Abo-Angebote von Zeit zu Zeit in unserem billigen Ermessen zu ändern, um die Auswirkungen von Änderungen der mit unserem Dienst verbundenen Gesamtkosten widerzuspiegeln", schreibt Netflix in seinen AGB. "Beispiele für Kostenelemente, die den Preis unserer Abo-Angebote beeinflussen, sind Produktions- und Lizenzkosten, Kosten für die technische Bereitstellung und die Verbreitung unseres Dienstes, Kundendienst und andere Kosten des Verkaufs." Sowohl Netflix als auch Spotify haben die beanstandeten Klauseln noch immer in ihren AGB.

Das LG Berlin hatte diese Klauseln in vorherigen Verfahren bereits für unwirksam erklärt. Das Kammergericht Berlin bestätigte diese Urteile nun. Jana Brockfeld, Referentin beim vzbv, spricht von einer "richtungsweisenden Entscheidung" des Kammergerichts. "Das Urteil könnte grundsätzlich das Aus für künftige einseitige Preiserhöhungen durch Streamingdienste in Deutschland bedeuten. Denn nach Einschätzung des Gerichts dürfen die beiden verklagten Anbieter Netflix und Spotify ihre Preise nicht einseitig anpassen, ohne dass die Kund:innen zugestimmt haben."

Spotify betont in einer Mail an heise online, dass die jüngste Preiserhöhung beim Musikstreaming-Dienst durch den Gerichtsentscheid nicht in Frage gestellt wird. Bestandskunden werden in einer Mail über die Preiserhöhung informiert und haben drei Monate Zeit, ihr zuzustimmen. Ohne Zustimmung endet das Abo. "Wie immer befolgen wir die entsprechenden Gesetze und Vorschriften in jedem Markt, in dem wir tätig sind", teilt Spotify mit.

Eine ähnliche Entscheidung hatte auch das Landgericht München im Verfahren gegen den Sport-Streamingdienst DAZN getroffen: Eine Klausel in den AGB rechtfertige zwar Preiserhöhungen bei schwierigen Marktbedingungen, sehe aber keine Möglichkeit zur Kostensenkung vor. Auch sie ist damit nach Ansicht des LG München unwirksam. DAZN hat die Klausel in der Zwischenzeit entfernt.

Update

Stellungnahme von Spotify ergänzt.

(dahe)