Netzagentur will Fixed-Wireless-Frequenzen bis Jahresende vergeben

Die Frequenzen um 3,5 GHz eignen sich zum Beispiel als DSL-Ersatz per Wimax. Interessenten gibt der Regulierer, die Möglichkeit, das "konkretisierte Zuteilungsverfahren" bis zum 27. September zu kommentieren.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 16 Kommentare lesen
Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Sven-Olaf Suhl

Die seit kurzem Bundesnetzagentur (BNetzA) genannte Regulierungsbehörde unternimmt einen weiteren Schritt zur Veteilung von Frequenzen im Bereich um 3,5 GHz. Die Agentur will die mit der Widmung "Fixed Wireless Access" (FWA) bezeichneten Frequenzen im Bereich 3,5 GHz ab Ende 2005 bereitstellen. Die Regulierungsbehörde RegTP, Vorläuferin der Netzagentur, hatte zum Jahreswechsel 2004 / 2005 das Recycling von WLL-Frequenzen mit der Veröffentlichung eines Eckpunktepapiers (PDF-Datei, aktueller Link) angestoßen und interessierte Marktteilnehmer zur Kommentierung eingeladen. Der auf dem Höhepunkt der "New Economy" zur Jahrtausendwende propagierte Internetzugang per Funk namens Wireless Local Loop (WLL) war mit der Krise im ITK-Sektor schon Anfang 2002 wieder in der Versenkung verschwunden.

Mit der Entwicklung neuer Funktechnologien erwachte das Interesse der Telecom- und Internetanbieter an Alternativen zum leitungsgebundenen Teilnehmeranschluss wieder. Namentlich Wimax wird als drahtlose Alternative zum Festnetzanschluss, beispielsweise in Gebieten ohne DSL-Versorgung, diskutiert. Inzwischen hat die Bundesnetzagentur die Stellungnahmen vom Jahresanfang ausgewertet und die damals von der RegTP formulierten "Eckpunkte" weiter ausgeführt und teilweise modifiziert (PDF-Datei). Dabei bleibt der Regulierer bei seiner Absicht, FWA-Frequenzen technologieneutral zu vergeben. Zwar hatten Interessierte in ihren Stellungnahmen verlangt, das Spektrum nur für Funksysteme mit hohen Datenraten zu vergeben. Mit Bezug auf den vom deutschen Telekommunikaitonsgesetz (TKG) und durch europäisches Recht gegebenen Rechtsrahmen sieht sich die Netzagentur zur strikten Technologieneutralität verpflichtet -- Wimax bezeichnte der Regulierer als "nur eine der möglichen Technologien".

Zum "Eckpunkt 1 -- Verwendungszweck" hatten Kommentatoren angemerkt, dass FWA-Anwendungen nicht zu "Subsitutionseffekten" im zellulären Mobilfunk (GSM, UMTS) führen dürften. Solche Verdrängungseffekte könnten von der Wimax-Variante IEEE 802.16e ausgehen, die allerdings noch in der Erprobungsphase steckt. Andere Interessenten verlangten aber, FWA auch für "nomadische" Anwendungen nutzen zu können. Während der Eckpunkt 1 die Möglichkeit portabler Funkterminals einschließt, sind nach dem heutigen Kommentar der Netzagentur komplett mobile Anwendungen, die die Möglichkeit zum "seamless handover" einschließen, nicht zulässig. Wenn geeignete Technolgien entwickelt werden, könnten mobile Anwendungen im 3,5 GHz-spektrum möglich werden.

Mit der Art der Vergabe des FWA-Spektrums will die Bundesnetzagentur die Flexibilisierung der Frequenzregulierung voranbringen. Zwar hat sich die Netzagentur von dem durch die RegTP geprägten Begriff des "licensing light" verabschiedet, doch ist die nun "Besonderes Zuteilungsverfahren" genante Prozedur laut BNetzA "sowohl in sachlicher als auch räumlicher Hinsicht so offen gestaltet" worden, dass eine Vielzahl unterschiedlicher Geschäftsmodelle möglich sind. "Wir geben auch keine Versorgungsbereiche vor. Es soll dem Anbieter überlassen bleiben, sein Präsenzgebiet nach eigenen Vorstellungen zu schneiden," erklärte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth.

Sollte die Nachfrage nach Frequenzen jedoch das verfügbare Spektrum übverschreiten oder Überschneidungen bei Versorgungswünschen auftreten, soll das neue Registrierungsverfahren die regulatorische "Tradition des Dialogs mit den Marktteilnehmern" fortsetzen. Das Verfahren eröffne die Option der Selbstkoordinierung durch die Wettbewerber. Vor einer amtlichen Entscheidung nach den gesetzlich vorgesehenen Konfliktlösungsmechanismen sollen die Markteilnehmer ihre Interessen individuell und eigenständig - orientiert an marktlichen Gesichtspunkten - wahrnehmen können. "Um Missverständnissen vorzubeugen" stellte Kurth klar, dass die "eigentlichen Frequenzzuteilungen -- bei aller Innovationsfreude -- streng auf der Grundlage des TKG" erfolgten. Das vorgeschaltete Registrierungsverfahren sei ein Serviceangebot der Bundesnetzagentur, das zur Konfliktvermeidung beitragen solle und die "Koexistenz verschiedener Investitionen" ermöglichen solle. (ssu)