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Netzneutralität: Bundesnetzagentur verbietet Zero Rating

Volker Briegleb

(Bild: Shutterstock/natmac stock)

Nach dem EuGH-Urteil untersagt der Regulierer die Tarifoptionen "Telekom Stream On" und "Vodafone Pass", die Datenverkehr für bestimmte Dienste nicht anrechnen.

Der neue Chef der Bundesnetzagentur setzt ein erstes Ausrufezeichen: Die Regulierungsbehörde verbietet das sogenannte Zero Rating, bei dem Mobilfunkanbieter den Datenverkehr bestimmter Dienste nicht auf das im Tarif enthaltene Volumen anrechnen. Die Deutsche Telekom und Vodafone dürfen ihre Zero-Rating-Optionen nicht weiter vermarkten und müssen bestehende Vertragsverhältnisse beenden.

Betroffen sind "Telekom Stream-On" und "Vodafone Pass". Diese Tarifoptionen decken den Datenverkehr von Musik- oder Videostreamingdiensten, Messengern oder Spielen ab. Eine Option ist in der Regel im Tarif enthalten, weitere können kostenpflichtig dazugebucht werden. Telefónica Deutschland (O2) ist nicht betroffen, weil es keine solchen Optionen anbietet.

Die Angebote verstießen gegen die Netzneutralität, teilte die Bundesnetzagentur am Donnerstag mit. "Wir beenden die Ungleichbehandlung von Datenverkehren, die mit den Zero-Rating-Optionen verbunden sind", erklärt Klaus Müller, der neue Präsident der Bundesnetzagentur [1]. "Wir erwarten, dass die Anbieter nun Tarife mit höheren Datenvolumina oder günstigere Mobilfunk-Flatratetarife anbieten. Verbraucherinnen und Verbraucher werden davon profitieren."

Der Streit um das Zero-Rating schwelt schon mehrere Jahre. Die Kritik, dass Zero-Rating mit den Prinzipien der Netzneutralität nicht vereinbar sei, ist so alt wie die Angebote selbst. Die Regulierungsbehörde hatte die Angebote in den vergangenen Jahren mehrfach auf ihre Rechtskonformität geprüft [2] und Änderungen verlangt. Ganz verbieten wollte die Bundesnetzagentur das Zero-Rating bisher aber nicht. Es entspann sich ein Katz-und-Maus-Spiel zwischen Anbieter und Regulierer.

Doch ganz unerwartet kommt die Wende der Regulierungsbehörde nun nicht. Nachdem ein erneuter Rechtsstreit über die Eingriffe der Bundesnetzagentur bis vor den EuGH [3] gegangen war, fällten die Luxemburger Richter ein Grundsatzurteil: Das Zero-Rating von Telekom und Vodafone verstößt gegen das im EU-Recht verankerte Gebot der Netzneutralität [4]. Der EuGH verwarf dabei die Einwände der Anbieter, Netzneutralität bezöge sich rein auf technische Gleichbehandlung von Datenverkehren und nicht deren wirtschaftliche Abrechnung.

Auf Anordnung der Bundesnetzagentur müssen Telekom und Vodafone die Vermarktung ihrer Zero-Rating-Option bis zum 1. Juli einstellen. Für die Beendigung der Verträge mit Bestandskunden haben die Anbieter bis Ende März 2023 Zeit. Diese Frist sei "angesichts der großen Anzahl von Bestandskunden erforderlich", auch um diesen einen Übergang auf andere Tarife zu ermöglichen.

"Wir bedauern das Einstellen des Zero-Rating-Angebots für rund vier Millionen zufriedene Nutzer und die nahezu 500 StreamOn-Partner sehr", sagte ein Telekom-Sprecher. "Wir werden unsere Kunden und Partner unter Berücksichtigung der behördlich vorgegebenen Übergangsfristen über den Zeitpunkt, ab dem der Service nicht mehr genutzt werden kann, informieren."

Bei Vodafone gibt man sich noch nicht geschlagen. "Wir analysieren derzeit die Anordnung der BNetzA bezüglich der Einstellung der Vodafone Pässe und werden im Anschluss über weitere Schritte informieren", sagte ein Sprecher. "Aktuell bleibt für unsere Kunden alles wie gehabt."

Eines der Verfahren, das vor den EuGH gelangte und zu diesem richtungsweisenden Urteil geführt hat, hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen Vodafone angestrengt. Der damalige Vorstand des vzbv: Klaus Müller.

(vbr [5])


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https://www.heise.de/-7068195

Links in diesem Artikel:
[1] https://www.heise.de/news/Neuer-Chefregulierer-Klaus-Mueller-tritt-als-Praesident-der-Bundesnetzagentur-an-6529500.html
[2] https://www.heise.de/news/Netzneutralitaet-Telekom-muss-StreamOn-Option-aendern-3919534.html
[3] https://www.heise.de/news/Zero-Rating-Streit-um-StreamOn-geht-vor-den-EuGH-4643074.html
[4] https://www.heise.de/news/EuGH-Zero-Rating-von-Telekom-und-Vodafone-verstoesst-gegen-Netzneutralitaet-6180849.html
[5] mailto:vbr@heise.de