Netzneutralität wieder auf der Tagesordnung der US-Gesetzgeber
Zwei Abgeordnete des US-Repräsentantenhauses haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Breitbanddienstebetreibern verbieten soll, für den Transport von Inhalten über ihre Netze spezielle Tarife zu erheben.
Die US-Abgeordneten John Conyers und Zoe Lofgren haben Ende vergangener Woche ihren zweiten Anlauf für eine gesetzliche Absicherung der Netzneutralität gestartet. Breitbanddienstebetreiber soll laut dem "Internet Freedom and Nondiscrimination Act" bei Androhung von Wettbewerbsklagen verboten sein, für den Transport von Inhalten und Diensten über ihre Netze spezielle Tarife zu erheben beziehungsweise diese unbillig zu behindern.
Die beiden Demokraten hatten vor zwei Jahren einen fast gleich lautenden Vorschlag vorgelegt, waren damit aber zunächst ebenso gescheitert wie ihr Kollege Ed Markey und der Republikaner Chip Pickering mit einem alternativen Entwurf. Markey hat seinen Entwurf zur Ergänzung des Telekommunikationsgesetzes nach dem Sieg der Demokraten in der jüngsten Wahl zum Abgeordnetenhaus ebenfalls neu eingebracht.
Conyers und Lofgrens Vorschlag ist als Ergänzung zum Clayton Act konzipiert, der in Fortschreibung des Sherman Act als Grundlage der Antikartellgesetzgebung in den USA gilt. Im Artikel 28 soll mit dem "Internet Freedom and Nondiscrimination Act" künftig das Gebot des diskriminierungsfreien Datentransports für alle Inhalte festgehalten werden. Quality-of-Service-Angebote müssten demnach ebenfalls allen Anbietern zu gleichen Konditionen geboten werden.
Der Bevorzugung eigener Angebote beim Transport auf dem Weg zum Kunden soll damit ein Riegel vorgeschoben werden. Strikt verboten würde mit dem Gesetz auch das Blockieren von Diensten, die der Nutzer anbieten oder in Anspruch nehmen will. Blockaden gegen P2P-Dienste von Netzanbietern wie Comcast lieferten in jüngster Zeit starke Argumente gegen die Beteuerungen der Netzbetreiber, es gebe keinerlei Notwendigkeit für eine Regelung der Netzneutralität. Lofgren und Conyers plädieren außerdem für ein Transparenzgebot zu etwaigen Beschränkungen eines Netzangebots.
Eine weitere, zentrale Auflage des Gesetzentwurfs ist die Verpflichtung zur diskriminierungsfreien Zusammenschaltung von Netzen. Dass es damit nicht zuletzt in den künftigen Netzen beträchtlich hapert, berichtete in Berlin vergangene Woche ein Google-Vertreter. Zwar unterstützten eine Reihe großer Netzwerkanbieter bereits heute das neue Netzwerkprotokoll IPv6, allerdings ermöglichten sie keinerlei Transit über diese Netze, Peerings existieren nicht.
Während US-Bürgerrechtsorganisationen in den USA, darunter Public Knowledge, Conyers und Lofgrens neuerliche Initiative begrüßten, beurteilten Verbände und Vertreter der Netzbetreiber diesen erwartungsgemäß kritisch. (Monika Ermert) / (anw)