Neue Abmahnwelle: Wieder gehen Schreiben wegen Google Fonts und DSGVO raus
Wegen vermeintlicher DSGVO-Verstöße werden aktuell wieder Tausende Seitenbetreiber abgemahnt. Es geht um die Einbettung von Google Fonts.
Wieder ist eine Welle mit Abmahnschreiben losgerollt, wieder sollen Tausende Webseitenbetreiber zwischen etwa 100 und 500 Euro bezahlen, weil sie Google Fonts eingebettet und nicht lokal gespeichert haben – und dies einen DSGVO-Verstoß darstelle, heißt es in den Schreiben. Allerdings ist der Fall längst nicht so klar, wie es dort geschrieben steht.
Unterschieden werden muss in anwaltliche Abmahnungen und Aufforderungen, die nicht von einem Anwalt kommen. Nach Einschätzung des heise-Justiziars Joerg Heidrich ist die Abwehr zweiterer weniger riskant. Er schreibt: "Denn nach derzeitigem Stand ist es eher unwahrscheinlich, dass die Mehrheit der Gerichte den Ansichten des LG München hinsichtlich der Zahlung einer Geldentschädigung folgen. Es spricht daher einiges dafür, dass man derartige Schreiben ignorieren darf."
Individuelles Unwohlsein als Abmahngrund
Das Landgericht MĂĽnchen hatte entschieden, dass beim Abruf der Schriften unerlaubt personenbezogene Daten an Google in den USA weitergeleitet werden wĂĽrden, konkret die IP-Adresse. Eine umstrittene Entscheidung. Potenziell ist damit aber jeder Besucher einer Webseite betroffen, was sich die Versender der Abmahnungen zunutze machen. Neben der beschriebenen DSGVO-Strafe wird auch gefordert, 100 Euro wegen individuellen Unwohlseins, nach Besuch einer Seite zu bezahlen. Oftmals sollen Betroffene auch die Anwaltskosten ĂĽbernehmen.
Fragwürdig ist dabei nicht zuletzt, wie die entsprechenden Seiten gefunden werden, der Vorwurf an die Abmahner lautet nämlich wiederum, dass Seiten mit Google Fonts systematisch gesucht wurden. Anwaltliche Schreiben sind laut Heidrich schwieriger, aber auch hier gibt es potenzielle Einwendungen: "Es spricht bereits einiges dafür, dass die Anwaltsschreiben rechtsmissbräuchlich sind, da die angeblichen Betroffenen die Websites vorsätzlich angesteuert haben dürften. Trotzdem sollten zumindest juristische Laien in diesen Fällen vorsichtshalber einen IT-Anwalt ins Boot holen."
Google Fonts bietet Webseitenbetreibern mehr als Tausend Schriftarten – ganz ohne Kosten. Sie lassen sich mit ein paar Zeilen HTML und CSS einbinden. Um sie von den Google-Servern auf die eigenen zu heben, gibt es mehrere Wege. Eine Anleitung findet sich hier: Google Fonts selbst hosten.
(emw)