Neue Förderrichtlinie: Bundesregierung drängt zu schnellem Heizungstausch

Hauseigentümer können beim Wechsel zu klimafreundlichen Heizungen nun mit dem Gebäudeenergiegesetz von neuen Fördersätzen profitieren.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 558 Kommentare lesen
Heater,Thermostate

(Bild: alterfalter/Shutterstock.com)

Lesezeit: 3 Min.

Das war knapp: Nachdem die Zustimmung des Haushaltsausschusses des Bundestags kurz vor Weihnachten noch ausstand, ist die reformierte Förderrichtlinie des Bundes für "effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen" am Freitag nun doch noch mit dem Plazet des parlamentarischen Gremiums im Bundesanzeiger erschienen. Sie kann damit gleichzeitig mit der lange umstrittenen Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Haus- oder Wohnungseigentümer können so ab Neujahr beim Umstieg auf klimafreundliche Heizungen von neuen Fördersätzen profitieren. Der Tausch selbst lässt sich bereits seit Freitag beauftragen, der Förderantrag kann später bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) nachgereicht werden.

Die neue Bundesförderung (PDF-Datei) unterstützt den Austausch vor allem alter, fossiler Öl- oder Gasthermen durch Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien mit bis zu 70 Prozent Investitionskostenzuschuss. Der einheitliche Grundfördersatz beträgt 30 Prozent. Dazu kommt gegebenenfalls ein Effizienzbonus von 5 Prozent für Wärmepumpen oder ein pauschaler Zuschlag von 2500 Euro für emissionsarme Biomasseheizungen. Die Richtlinie enthält mit einem Einkommensbonus von 30 Prozent zudem erstmals eine Komponente für Eigentümer, deren durchschnittliches zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen 40.000 Euro nicht übersteigt. Der zügige Austausch sehr emissionsintensiver alter Heizungen wird für Selbstnutzer zusätzlich mit einem "Klimageschwindigkeitsbonus" von anfangs 20 Prozent unterstützt. Dieser sinkt von 2029 an alle zwei Jahre um 3 Prozent ab. Die Vergünstigungen sind kumulierbar, der Fördersatz insgesamt aber auf 70 Prozent beschränkt.

Die Kosten, von denen Vermieter durch die Förderung entlastet werden, dürfen diese nicht auf die Mieter umlegen. So soll der Anstieg der Mieten durch energetische Sanierungen gedämpft werden. Auch weitere Effizienzmaßnahmen am Gebäude werden unterstützt, etwa zur Dämmung oder ein Fenstertausch. Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, sprach von einem "wichtigen Signal". Bei Investitionen in klimafreundliche Heizungen greife der Staat den Bürgern im Land unter die Arme. Das ist für den Grünen entscheidend, "denn wir müssen beim Klimaschutz im Gebäudebereich vorankommen, und zwar so, dass es für die Menschen machbar ist". Wichtig sei ihm, "dass die neue Förderung erstmals sozial ausgerichtet ist" und Geringverdiener besonders profitierten.

Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) regte angesichts des Geschwindigkeitsbonus ein zügiges Vorgehen an. "Es kann sich lohnen, die Heizung schneller zu tauschen und keine neue Gasheizung mehr einzubauen", erklärte sie gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Die Entscheidung müsse aber jeder angesichts individueller Ausgangslagen für sich treffen. Die Ministerin verteidigte die künftige Pflichtberatung beim anvisierten Kauf fossiler Anlagen: Es sei sinnvoll, die Menschen darauf hinzuweisen, dass eine Gasheizung teurer werde – allein, weil der CO₂-Preis steige: "Wenn wir die Folgen technischer Umwälzungen nicht vermitteln, kann es zu einem bösen Erwachen kommen." Das GEG sieht vor, dass jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren betrieben werden muss. Die Förderung wird aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) finanziert. Ein erheblicher Teil der im kommenden Jahr darüber verfügbaren Mittel sind dafür veranschlagt. Das Geld konnte laut Habeck auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Nachtragshaushalt 2021 gesichert werden, obwohl man beim KTF massiv habe sparen müssen.

(tiw)