Neue Kontrollrechte für Österreichs GEZ-Pendant GIS

Die "Gebühren Info Service GmbH", die auch Anträge auf Fernsprechentgeltzuschüsse bearbeitet, soll neue Auskunfts- und Kontrollrechte erhalten. Bürgerrechtler kritisieren, dadurch bekämen noch mehr Personen Zugriff auf Verwaltungsdaten als bisher.

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Das österreichische Pendant zur deutschen Gebühreneinzugszentrale (GEZ), die "Gebühren Info Service GmbH" (GIS), soll neue Auskunfts- und Kontrollrechte erhalten. Die GIS ist auch für die Anerkennung von Fernsprechentgeltzuschüssen zuständig, die sozial Schwache, Pflegegeldbezieher sowie Gehörlose und schwer Hörbehinderte beantragen können. Die GIS soll nun Informationen beim Zentralen Melderegister, bei den Finanzämtern und bei den Sozialversicherungen im Genehmigungsverfahren einholen dürfen. Dies geht aus dem Regierungsentwurf zur Novellierung (PDF-Datei) des Fernsprechentgeltzuschussgesetzes hervor. Für die Kernaufgabe der GIS, das Eintreiben von Rundfunkgebühren, dürfen die dabei erhobenen Daten laut Entwurf nicht verwendet werden.

Anlass für die Novelle ist die Erweiterung des Einsatzbereiches des Zuschusses, den derzeit knapp 300.000 Haushalte in Höhe von je 13,81 Euro monatlich beziehen. Neben klassischer Sprachtelefonie sollen in Zukunft auch andere Kommunikationsdienstebetreiber wie VoIP-Anbieter oder Internet-Provider den Zuschuss für ihre Leistungen verbuchen können.

"Wir begrüßen, dass der Gebührenzuschuss auf alle Kommunikationsdienste, darunter auch Voice over IP, ausgedehnt wird", sagte Wolfgang Schwabl, Vorstandsmitglied des Branchenverbandes Internet Service Provider Association Austria (ISPA), gegenüber heise online. Er gab jedoch auch zu bedenken, dass der Datenschutz reduziert wird: "Die GIS soll nun Daten von Finanzministerium und Sozialversicherungen erhalten. Das Gesetz gibt keine Auskunft darüber, wie sichergestellt wird, dass die GIS ihre neuen Kontrollrechte immer nur in Bezug auf zweifelhafte Anträge wahrnimmt."

In den Anträgen auf Zuschussleistungen müssen Name und Geburtsdatum aller im gleichen Haushalt lebenden Personen angeführt werden. Die GIS dürfe die Angaben über eine Verknüpfungsanfrage beim Zentralen Melderegister prüfen, heißt es in den Erläuterungen des Novellenentwurfs (PDF-Datei). Alle im gemeinsamen Haushalt mit dem Antragsteller lebenden Personen müssen den Antrag unterschreiben, um ihre Zustimmung zu verdeutlichen. Wenn die Unterschriften nicht von allen geleistet werden, ist der Antrag unvollständig und müsste nach allgemeinem Verwaltungsrecht zurückgewiesen werden.

Außerdem könne die GIS die Höhe des Haushaltseinkommens bei der Finanzbehörde erheben, wird weiter erläutert, und zwar im Einzelfall dann, wenn "berechtigte Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit von Angaben des Antragstellers entstanden sind, die durch Befragung der Betroffenen voraussichtlich nicht ausgeräumt werden können". Außerdem kann der Antragsteller aufgefordert werden, "sämtliche für die Berechnung des Haushalts-Nettoeinkommens erforderlichen Urkunden" vorzulegen.

Auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Betroffenen soll die GIS die Sozialversicherungen "um Auskunft über das Bestehen der für die Zuerkennung einer Zuschussleistung maßgeblichen Voraussetzungen ersuchen, wenn berechtigte Zweifel an der Richtigkeit der Angaben des Antragstellers bestehen". So könnte etwa danach gefragt werden, welche Krankheiten beim Antragsteller diagnostiziert wurden. Der Sozialversicherungsträger müsste dann kostenlos Auskunft erteilen, ohne die Voraussetzungen für die Auskunftserteilung überprüfen zu können.

"Uns widerstrebt, dass ein immer weiterer Kreis direkten Zugriff auf Verwaltungsdaten erhält", kommentierte Adrian Dabrowski, Obmann der Organisation quintessenz, die sich für die Wiederherstellung der Bürgerrechte im Informationszeitalter einsetzt. "Als Nächstes kommen die Kirchen und wollen Zugriff auf die Finanzamtsdaten für die Kirchensteuer. Vom Melderegister werden sie ja bereits informiert."

Die ISPA regt zudem an, bei der Umsetzung der Novelle Internettechniken zu fördern. So soll die Liste der Vertragspartner, bei denen der Zuschuss eingelöst werden kann, nicht ausschließlich im Amtsblatt der Wiener Zeitung veröffentlicht, sondern auch auf einer Webseite aktuell gehalten werden. Darüber hinaus sollten alle Anträge an die GIS vollelektronisch über E-Government ermöglicht werden. Bis 22. April kann jedermann eine Stellungnahme zum Novellenentwurf abgeben. (Daniel AJ Sokolov) / (anw)